Rokop Security

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> Tatü-Tata wird Yelp
Gast_Witti_*
Beitrag 31.08.2005, 10:29
Beitrag #21






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QUOTE(Max @ 31.08.2005, 03:17)
@witti, im Straßenverkehr kann nur eine Grenze gelten. 0 Promille! Alles andere ist unakzeptabel. Es ist nicht mit Geld oder Strafe auszugleichen, ob ein Mensch durch einen anderen Verkehrsteilnehmer der 0,27567898 oder 1,27567898 Promille hatte, ums Leben kam.

Aha. Und jetzt? Sollten die Strafen abgeschafft werden oder was soll mir Deine Bemerkung sagen confused.gif
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 31.08.2005, 10:41
Beitrag #22


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@Max: die Null-Promille-Grenze ist eigentlich nicht dazu gedacht, den Fahrern ein oder zwei Bier zu gönnen. Natürlich sollte man auf Alkohol komplett verzichten, wenn man Fahren muss. Allerdings wollte der Gesetzgeber hier noch einen Puffer lassen, damit man z.B. bei Tante Erna auf Besuch nicht jeden Kuchen kritisch beäugen muss. Dort wie in mancher Medizin ist eben auch Alkohol drin und mit einer Grenze von 0,3 Promille sollte man dabei auf der sicheren Seite sein, damit man nicht wegen des Vergehens "Kuchenessen" zum Idiotentest muss.
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Gast_Jens1962_*
Beitrag 31.08.2005, 11:22
Beitrag #23






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QUOTE(Bo Derek @ 31.08.2005, 11:40)
Allerdings wollte der Gesetzgeber hier noch einen Puffer lassen
"Damals in der DDR" gab es auch keinen Puffer. Es galt 0,00 und aus, da ist meines Wissens nach keiner dran gestorben.
QUOTE
damit man nicht wegen des Vergehens "Kuchenessen" zum Idiotentest muss.[right][snapback]107575[/snapback][/right]
Idiotentest gab es auch nicht. Strafe bekommen, Strafmaß abgelaufen (beachte das Wortspiel!), Lappen zurück. Wozu noch eine ABM (die es auch nicht gab) für Psychiater? Ich kann die Qualität einer MPU einschätzen, ich habe über 2000,- DM investiert, um diese bei 3 unterschiedlichen Instituten beurteilen zu können. wink.gif

Jens
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 31.08.2005, 11:28
Beitrag #24


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QUOTE(Jens1962 @ 31.08.2005, 12:21)
"Damals in der DDR" gab es auch keinen Puffer. Es galt 0,00 und aus, da ist meines Wissens nach keiner dran gestorben.
[right][snapback]107577[/snapback][/right]


Dafür an anderen Ungerechtigkeiten. Der DDR-Staat ist nun wirklich kein Vergleichsmaßstab, wenn es um staatliche Gerechtigkeit geht.
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Gast_Jens1962_*
Beitrag 31.08.2005, 12:33
Beitrag #25






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QUOTE(Bo Derek @ 31.08.2005, 12:27)
Dafür an anderen Ungerechtigkeiten. Der DDR-Staat ist nun wirklich kein Vergleichsmaßstab, wenn es um staatliche Gerechtigkeit geht.[right][snapback]107580[/snapback][/right]
Andere Ungerechtigkeiten standen hier nicht zur Debatte. Da es durchaus praxisbewährte, gute Sachen in der DDR gab, sollte man vielleicht doch mal da hinschauen (es gibt auch aktuelle Beispiele aus anderen, heute noch real existierenden Staaten *g*).
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JFK
Beitrag 31.08.2005, 15:20
Beitrag #26



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Ihr werdet doch kein Politikum aus der Promillegrenze machen stirnklatsch.gif

JFK


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Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen
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Yopie
Beitrag 31.08.2005, 15:24
Beitrag #27



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Ich bin auch für 0,0 Promille. Obwohl das auch in der DDR so war.... biggrin.gif wink.gif


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But don’t forget the songs that made you cry
And the songs that saved your life
Yes, you’re older now, and you’re a clever swine
But they were the only ones who ever stood by you.
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Max
Beitrag 31.08.2005, 16:53
Beitrag #28



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QUOTE(Witti @ 31.08.2005, 11:28)
Aha. Und jetzt? Sollten die Strafen abgeschafft werden oder was soll mir Deine Bemerkung sagen  confused.gif
[right][snapback]107571[/snapback][/right]


Ich schrieb nichts von Strafe abschaffen!

@Bo Derek,

die derzeitige Promillegrenze liegt bei 0,5 nicht 0,3. Da muß man ganz schön Kuchen essen, bevor man das erreicht... Und leider soll es Menschen geben, die diese Grenze mit Alkohol trinken und nicht mit Kuchen essen ausreizen oder überschreiten.

@Yopie,

point for you wink.gif

Gruß Max


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Abraham Lincoln
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 31.08.2005, 17:24
Beitrag #29


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QUOTE(Max @ 31.08.2005, 17:52)
@Bo Derek,

die derzeitige Promillegrenze liegt bei 0,5 nicht 0,3.
[right][snapback]107641[/snapback][/right]


Bei 0.3 Promille fängt in Deutschland die "relative Fahruntüchtigkeit" an, 0.5 Promille ist bereits ein "ordnungswidriges Verhalten".
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Gast_Jens1962_*
Beitrag 31.08.2005, 17:27
Beitrag #30






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QUOTE(JFK @ 31.08.2005, 16:19)
Ihr werdet doch kein Politikum aus der Promillegrenze machen  stirnklatsch.gif [right][snapback]107620[/snapback][/right]
Wie kommst Du denn auf die Idee?

Hick, äääh Rülps, äääh Yelp

cheers.gif

Doch nicht wegen so einer seltsamen Politikeridee hug.gif
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Cerberus
Beitrag 31.08.2005, 17:53
Beitrag #31



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QUOTE(Gorgo @ 31.08.2005, 07:12)
Die "alten" Martinhörner (der Hersteller heisst Martin) sind halt nicht ganz so weit entfernt zu hören, was ja auch nicht nötig ist, sondern eher eine Lärmbelästigung Unbeteiligter darstellt. Dafür machen sie bis ca. 50 m vor dem Fahrzeug richtig Lärm, also da wo es gebraucht wird. 

Dennoch hat dieses System einige Nachteile. Einmal ist es im Fahrzeug lauter, zumal dort auch noch ein mechanischer Kompressor arbeitet, der frostfrei im Innenraum montiert sein muss. Gerade bei Rettungswagen ist jeder Lärm im Inneren aber unerwünscht.
Im Winter kommt es immer wieder zu Ausfällen durch Schnee und Frost und wir hatten es trotz entsprechender Schutzgitter vor den Hörnern häufig, das welche völlig zu und vereist waren. Dann fährt man ohne Horn rum und hat nur Blaulicht und Hupe um sich Platz zu verschaffen, was gerade in der Stadt im Berufsverkehr nicht gerade spassig ist.
[right][snapback]107550[/snapback][/right]


Ich gebe zu, meine Darstellung war etwas zu schwammig. Mir ist halt aufgefallen, dass die Zahl der "überhörten" Einsatzfahrzeuge seit den elektronischen Hörner gestiegen ist, was du ja auch wunderbar belegt hast.

Das die Signalhörner teilweise Ausfälle durch die Wetterbedingungen hatten ist meiner Meinung für deisen Einsatzzweck absolut inakzeptabel.
Das sind Probleme, die man als nicht betroffener leider zu selten mitbekommt.
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 31.08.2005, 18:05
Beitrag #32


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Übrigens geht es hier nur um Polizeifahrzeuge und nicht um Wägen für den Krankentransport.
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Max
Beitrag 01.09.2005, 03:01
Beitrag #33



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QUOTE(Bo Derek @ 31.08.2005, 18:23)
Bei 0.3 Promille fängt in Deutschland die "relative Fahruntüchtigkeit" an, 0.5 Promille ist bereits ein "ordnungswidriges Verhalten".
[right][snapback]107646[/snapback][/right]


bis 0,49 Promille muß dem Fahrer sein alkoholbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr per Gutachten nachgewiesen werden.

Quelle

Der Zusammenhang ist gegeben, denn ohne Polizeifahrzeuge ist es schwer möglich Alkoholsünder zu stellen. In diesem Sinn ist es allerdings relativ unerheblich, wie Farb- u. Tonsignal sich vll ändern sollen/werden.

Gruß Max


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Gorgo
Beitrag 01.09.2005, 10:17
Beitrag #34



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QUOTE(Bo Derek @ 31.08.2005, 19:04)
Übrigens geht es hier nur um Polizeifahrzeuge und nicht um Wägen für den Krankentransport.
[right][snapback]107655[/snapback][/right]


Es ging auch mehr um die bisher vorhandene und verwendete Technik und die ist im Prinzip derzeit in Deutschland bei allen gleich. Wobei die Polizei sicherlich inzwischen zu mindestens 90% bereits die elektronische Variante verwendet.


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Greetz Gorgo
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Gorgo
Beitrag 01.09.2005, 10:19
Beitrag #35



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QUOTE(Max @ 01.09.2005, 04:00)
bis 0,49 Promille muß dem Fahrer sein alkoholbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr per Gutachten nachgewiesen werden.

Quelle


Wenn du mit 0,3 Promille einen Unfall verschuldest, ist dein Führerschein weg, weil als nachgwiesen gilt, dass dieser Unfall ohne Alkohol nicht passiert wäre. wink.gif


--------------------
Greetz Gorgo
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Max
Beitrag 01.09.2005, 16:11
Beitrag #36



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QUOTE(Gorgo @ 01.09.2005, 11:18)
Wenn du mit 0,3 Promille einen Unfall verschuldest, ist dein Führerschein weg, weil als nachgwiesen gilt, dass dieser Unfall ohne Alkohol nicht passiert wäre. wink.gif
[right][snapback]107746[/snapback][/right]


Mag sein.

Ich bezog es mehr auf:

Fahrfehler, die typischerweise unter Alkoholeinfluss begangen werden, sind:

- Schlangenlinie fahren
- Falsche Straßenseite benutzen
- Rotlichtverletzungen
- Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken
- Aufblendlicht trotz Gegenverkehr
- Trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet.

Kann dem Fahrer durch Gutachten nachgewiesen werden, dass der Fahrfehler alkoholbedingt war, dann droht ihm eine Verkehrsstrafe wie bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille (siehe unten).

siehe Quelle.

Obwohl sicherlich die Schwere des Unfalls eine Rolle spielt. Denn der Punkt: Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken zählt meines Wissens als Unfall. Oder irre ich da?

Gruß Max


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Gorgo
Beitrag 02.09.2005, 05:58
Beitrag #37



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QUOTE(Max @ 01.09.2005, 17:10)
Obwohl sicherlich die Schwere des Unfalls eine Rolle spielt. Denn der Punkt: Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken zählt meines Wissens als Unfall. Oder irre ich da?

Gruß Max
[right][snapback]107787[/snapback][/right]


Die Schwere des Unfalls spielt sicher eine Rolle. Aber wenn du ein anderes Auto beim Einparken ankarrst und jemand holt die Polizei, die wiederum feststellt, dass du eine "Fahne" hast, ist der Alco-Test sicher. Und wenn du da mehr als 0,3 Promille hast gehst du zur Blutprobe (was im übrigen auch nicht ganz preiswert und von dir zu bezahlen ist). Dann geht der ganze Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden wie es weitergeht - je nach Schwere des Unfalls sicherlich... wink.gif


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Max
Beitrag 02.09.2005, 12:42
Beitrag #38



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QUOTE(Gorgo @ 02.09.2005, 06:57)
Die Schwere des Unfalls spielt sicher eine Rolle. Aber wenn du ein anderes Auto beim Einparken ankarrst und jemand holt die Polizei, die wiederum feststellt, dass du eine "Fahne" hast, ist der Alco-Test sicher. Und wenn du da mehr als 0,3 Promille hast gehst du zur Blutprobe (was im übrigen auch nicht ganz preiswert und von dir zu bezahlen ist).  Dann geht der ganze Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dort wird entschieden wie es weitergeht - je nach Schwere des Unfalls sicherlich... wink.gif
[right][snapback]107876[/snapback][/right]


ack

Und wenn man bedenkt, was fahren unter Alkohol alles auslösen kann und für Konsequenzen mit sich mitbringen könnte, dann bleibt der einfache Rückschluß -> 0 Promille-Regelung, als einzig logisches Fazit.

Gruß Max


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