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> probezeit
der allgäuer
Beitrag 22.11.2007, 22:04
Beitrag #1



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wie lange ist die kündigungsfrist während der probezeit, wenn diese mit " der gesetzlich kürzestmögliche zeitraum" beschrieben ist?
danke mfg der allgäuer
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Lucky
Beitrag 22.11.2007, 22:06
Beitrag #2



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Wenn es mich nicht irrt, einen Monat zum 15.ten oder Ende des Monats.
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olli
Beitrag 22.11.2007, 22:13
Beitrag #3



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Moin zusammen!

Während der Probzeit gilt der § 622 (3) BGB. Das bedeutet, die Kündigungsfrist beträgt 14 Tag. Eine Bindung an den 1.ten oder 15.ten gibt es nicht.

Bis denne
Olli


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...und sonst bin ich mit einem VW T3 oder einer V-Strom unterwegs...
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der allgäuer
Beitrag 22.11.2007, 22:23
Beitrag #4


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gilt die auch, wenn man die arbeit aus gesundheitlichen gründen nicht machen kann?
attest des arztes ist vorhanden?
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olli
Beitrag 22.11.2007, 22:35
Beitrag #5



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ZITAT(der allgäuer @ 22.11.2007, 22:22) *
gilt die auch, wenn man die arbeit aus gesundheitlichen gründen nicht machen kann?
attest des arztes ist vorhanden?


Ändert nix an an den Kündigungsfristen. Krankeit schützt nicht vor einer Kündigung. sad.gif

Bis denne
Olli


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der allgäuer
Beitrag 22.11.2007, 23:04
Beitrag #6


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hi,
am 15. 10. habe ich eine stelle als CCA angetreten. es werden in verbindung mit einer reise testabos verkauft.
für 120 stunden habe ich netto 355,-€ lohn erhalten.
doch davon mal ganz abgesehen, was mich fertig macht ist, dass man am telefon die übelsten beschimpfungen über sich ergehen lassen muss." halts maul, du ars....loch, verpiss dich aus der leitung,du wich...,ich zeig dich an, du verbrecher usw.
das schlimmste ist aber wenn man leute anruft, die bereits verstorben sind.
am letzten donnerstag hatte ich acht!
laut datenbank hatten die vor etwa 4-8 wochen an einem gewinnspiel teilgenommen.ich sage am telefon mein übliches sprüchlein auf, dann heisst mein mann/frau ist vor 1-10 jahren gestorben.manche legen dann auf. andere wiederum beschimpfen mich als leichenfledderer und leichenschänder. das schlimmste ist allerdings, wenn der todesfall etwa 2 jahre oder weniger zurückliegt, dass der überlebende partner zu weinen anfängt. alles zusammengenommen ist diese arbeit für mich indiskutabel.
abgesehen davon, soll man leuten die 70 und älter sind eine reise sowie ein testabo verkaufen. ich möchte das aus moralischen gründen nicht,
und kann das aus psychischen nicht mehr machen.

um das gehts.
mit attest meinte ich keine krankmeldung, sondern eine bescheinigung meines hausarztes, dass ich diese "arbeit" nicht mehr machen kann.
mit der AfA habe ich bereits gesprochen, dass ginge in ordnung. mir gehts eben jetzt um die kündigungsfrist, und ob in so einem fall eine kündigungsfrist überhaupt greift.
mfg der allgäuer

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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 06:35
Beitrag #7



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Ich meine auch, es sind 14 Tage - für beide Seiten - auch ohne Angabe von Gründen ! Ich glaube, man kann diese Kündigungszeit innerhalb der Probezeit vertraglich verlängern, nicht aber verkürzen. Insofern bleibt es bei minimum 14 Tagen.

So denn Dir ein Arzt attestiert, dass auf seinen ausdrücklichen Rat/ seine ausdrückliche Empfehlung ( aus Gesundheitsgründen ) Du das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich beendigen sollst, gibts auch keine ALG Sperrzeit. Aber das weisst Du bestimmt schon.

Nach Deinen Schilderungen scheint Dein aktueller Arbeitgeber ja ein ganz dubioser Laden zu sein. Gewiss nicht unüblich, aber ich würde dort auch schnellstmöglich wegwollen.

Der Beitrag wurde von Anubis bearbeitet: 23.11.2007, 06:37


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Die Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht..., die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht..., und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.

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Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun...... (Orson Welles)
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Lucky
Beitrag 23.11.2007, 07:27
Beitrag #8



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Du hast doch auch noch Urlaub, oder alles schon genommen? Zusammen mit der Kündigungsfrist solltest da aber schnell draussen sein.
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Gorgo
Beitrag 23.11.2007, 07:56
Beitrag #9



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Na Urlaubsanspruch kann er ja höchstens für 2-3 Tage erworben haben. Kündige und bitte deinen Arzt dich während der Kündigungsfrist krank zu schreiben und fertig. wink.gif


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Greetz Gorgo
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Trios
Beitrag 23.11.2007, 09:02
Beitrag #10



Fühlt sich hier wohl
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Fragen im Zusammenhang mit der Probezeit beantwortet dir vielleicht diese Seite: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht...t-probezeit.htm
Ich denke mal, dass du mit deinem Arzt reden solltest. Nicht jeder Mensch ist in der Lage einen derartigen Job auszuführen. Aus psychologischen Gründen wäre eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sicher anzuraten, die die 14 tägige Kündigungsfrist überbrückt.


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der allgäuer
Beitrag 23.11.2007, 11:48
Beitrag #11


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danke für die links. die kündigungsfrist ist nun klar.
war heute auf dem arbeitsamt, ist soweit auch klar.
die 14 tage kündigungsfrist schmecken mir garnicht.. die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch nicht das problem. das problem ist der lohn. ist ja auch erfolgsabhängig. wenn man für 3 wochen vollzeit 354.48 bekommt, bleibt im krankheitsfall noch weniger.
mit einem aufhebungsvertrag ist der arbeitgeber nicht einverstanden, wohl aber mit einer fristlosen kündigung meinerseits..
würde ich dann morgen aussprechen, das problem ist dann eben, wie sieht das arbeitsamttechnisch aus?
die wissen das auch nicht, hab dort nachgefragt.
bei der rechtauskunft des arbeitsgerichtes ist erst am montag wieder jemand da.
was tun sprach zeus confused.gif
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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 12:16
Beitrag #12



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Offensichtlich hast Du die eigentliche Botschaft noch nicht verstanden. Bzw. am Anfang Deines Posts schon, gegen Ende dann eher nicht mehr rolleyes.gif
Nochmals: Niemand spricht von einer fristlosen Kündigung Deinerseits. Das wäre, zumindest aus meiner Sicht, das ungeschickteste was Du tun könntest. Gehe zu Deinem Arzt und lasse Dir ein entsprechendes Attest ausstellen. Alles weitere hatten wir ja bereits ausführlich geschrieben.

Ok, Dein Gehalt ( die Weiterzahlung durch die AfA ) wird nicht steigen, aber besser doch als für diesen Hungerlohn am Job zu Grunde gehen, oder ?

Also, warum die Bedenken und/ oder Ängste ? Geh zum Arzt Deines Vertrauens ( i.d.R. Hausarzt ), wenn der was taugt, folgt er Deinem Vorhaben anstandslos und verständnisvoll. Aber, hüte Dich vor einer Eigenkündigung ohne jegliches Attest etc. Der Schuss geht dann nach hinten los.

Der Beitrag wurde von Anubis bearbeitet: 23.11.2007, 12:17


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der allgäuer
Beitrag 23.11.2007, 13:48
Beitrag #13


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@ anubis,
ich habs schon verstanden.
also: attest vom arzt, dass ich diese arbeit nicht mehr machen kann, habe ich, und ist von der AfA bereits abgesegnet, also vondaher sind keine probleme wie sperrzeit o.ä. zu erwarten.
es geht einzig und allein um die kündigung. die frage war, ob aufgrund des attestes ein fristlose kündigung möglich ist?
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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 13:51
Beitrag #14



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ZITAT(der allgäuer @ 23.11.2007, 13:47) *
@ anubis,
ich habs schon verstanden.
also: attest vom arzt, dass ich diese arbeit nicht mehr machen kann, habe ich, und ist von der AfA bereits abgesegnet, also vondaher sind keine probleme wie sperrzeit o.ä. zu erwarten.
es geht einzig und allein um die kündigung. die frage war, ob aufgrund des attestes ein fristlose kündigung möglich ist?

Wollte Dich auch keinesfalls anmachen etc. rolleyes.gif Btw. warum fristlos ? Der Zeitraum, der dann diese Kündigungsfrist wäre, bist Du ja krankgeschrieben. Insofern kann es Dir doch Wurscht sein. Oder verstehe ich hier was falsch ? Abgesehen davon sollte Dir hier die AfA eine Aussage machen können. Die sollten doch vertraut sein mit der Rechtssprechnung. Und wenn Dein Sachbarbeiter nicht weiss, weiss es sein Chef oder dessen.

Der Beitrag wurde von Anubis bearbeitet: 23.11.2007, 13:52


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der allgäuer
Beitrag 23.11.2007, 14:20
Beitrag #15


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die habens eben nicht gewusst, sondern mich an die rechtsberatung des arbeitsgerichtes verwiesen. da aber heute freitag ist..............
fristlos wegen des mickrigen gehaltes dass man von der firma bekommt. habs ja oben geschrieben. reicht hinten und vorne nicht.
werde am montag mal das AG anrufen. dann werd ich mehr wissen.
PS: habs nicht als anmache verstanden rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von der allgäuer bearbeitet: 23.11.2007, 14:21
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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 14:28
Beitrag #16



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ZITAT(der allgäuer @ 23.11.2007, 14:19) *
die habens eben nicht gewusst, sondern mich an die rechtsberatung des arbeitsgerichtes verwiesen. da aber heute freitag ist..............
fristlos wegen des mickrigen gehaltes dass man von der firma bekommt. habs ja oben geschrieben. reicht hinten und vorne nicht.
werde am montag mal das AG anrufen. dann werd ich mehr wissen.
PS: habs nicht als anmache verstanden rolleyes.gif

Bin mal gespannt ob diese Rechtsberatung dann auch noch etwas kostet rolleyes.gif Aber das mit Deinem Gehalt im Bezug auf frislos leuchtet mir noch immer nicht ein. Macht es denn einen Unterschied wenn die fristlos kündigst oder mit Kündigungsfrist ?

Ich verstehe Dein Problem im Kern einfach nicht confused.gif


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der allgäuer
Beitrag 23.11.2007, 14:31
Beitrag #17


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wenn ich fristlos kündige, bekomme ich das geld von der AfA, ansonsten vom arbeitgeber.
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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 14:41
Beitrag #18



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ZITAT(der allgäuer @ 23.11.2007, 14:30) *
wenn ich fristlos kündige, bekomme ich das geld von der AfA, ansonsten vom arbeitgeber.

Kann ich nicht beurteilen, mag also sein. Aber, welchen Sinn macht in diesem Zusammenhang dann das Arzt Attest ? Ich meine, gerade im Bezug auf Deine Bedenken fristlos oder mit Fristeinhaltung kündigen ?

Ich würde auf die Art und Weise kündigen, bei der Du keine ( oder die geringeren ) finanziellen Einbussen hast. Wenn das z.B. fristgerecht ( also 14 Tage ) wäre, würde ich so kündigen, Eben auf Basis Deinen Attests. Zumal Du diese 14 Tage dann aufgrund der Krankschreibung ohnehin nicht mehr hin müsstest.

Der Beitrag wurde von Anubis bearbeitet: 23.11.2007, 14:48


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der allgäuer
Beitrag 23.11.2007, 15:00
Beitrag #19


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die geringsten finaziellen einbussen hätte ich bei der fristlosen kündigung.
die krankschreibungszeit müsste der arbeitgeber bezahlen.
bei der fristlosen kündigung die AfA. ist ein unterschied von ca 500,-€
mit attest meine ich nicht den "gelben zettel" sonder die bescheinigung, dass ich diese arbeit nicht mehr machen kann.
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Anubis
Beitrag 23.11.2007, 15:10
Beitrag #20



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Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Der gelbe Zettel dient Deiner Krankschreibung für die 14' tägige Kündigungsfrist. Es sei denn, der Arzt stellt Dir ab sofort ein Attest auf unverzügliche Arbeitsaufgabe aus. Dann wäre die Krankschreibung hinfällig, klar. Aber ob das geht, ich glaube nicht.

Insofern würde ich evtl. auch nochmals das Gespräch mit Deinem Arzt suchen und genau das hinterfragen. Sag ihm, welche Lösung die für Dich bessere wäre. Er wird das verstehen. Demnach könnt Ihr dann im Dialog entscheiden, wie's weitergeht.



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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.06.2024, 20:00
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