Rokop Security

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> "Mitlesen ist okay", Überwachung am Arbeitsplatz
Heike
Beitrag 28.04.2007, 10:30
Beitrag #1



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QUOTE
Die meisten Deutschen (56 Prozent) haben laut einer Umfrage Verständnis dafür, dass Unternehmen ihre Internetnutzung am Arbeitsplatz kontrollieren. Nur knapp ein Drittel (30 Prozent) lehnt solche Kontrollmaßnahmen ab. Für die repräsentative EMNID-Umfrage im Auftrag der Programmzeitschrift "auf einen Blick" wurden 1000 Menschen ab 14 Jahren befragt.

Artikel des Stern

QUOTE
Während nur ein Viertel (25 Prozent) der 14- bis 29-Jährigen Kontrollmaßnahmen ablehnt, sind bei den über 60-Jährigen 39 Prozent dagegen.
Der Artikel datiert vom 23. Mai 2003.
Wenn das ein Trend ist, arbeitet die Zeit einfach für Schäuble. stirnklatsch.gif

Oder es fehlt den Befragten einfach an Vorstellungskraft, was alles in einem Log von einem "guten" Keylogger alles enthalten sein kann. confused.gif


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Caimbeul
Beitrag 28.04.2007, 12:09
Beitrag #2



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Moment, immer langsam.

Wenn ich als Unternehmen meinen Mitarbeiter Internetnutzung erlaube, möchte ich, dass diese damit produktiv umgehen.

Wenn hier dann eine Kontrolle stattfindet, kann ich dies voll und ganz verstehen. Was hier t.w. an E-Mails mit pronographischem Inhalt oder an Spielen zwischen Mitarbeitern getauscht wird ist nicht mehr feierlich. Das kann ich sowohl aus eigener Erfahrung wärend meiner Bankausbildung als auch durch meine Freunde bestätigen die schon im Geschäfltseben tätig sind.

Die Kontrolle am Arbteitsplatz hat übrigens rein gar nichts mit der informellen Selbstbestimmung nach Art. 2 I GG zu tun, auch wird es schwer sich überhaupt darauf zu berufen.

Die Grundrechte schützen den Bürger (auch jur. Personen) vor Eingriffen von Hoheitsträgern (also prinzipiell dem Staat). Eine mittelbarer Drittschutz durch die Grundrechte zwischen 2 Privatpersonen hier dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ist keineswegs einfach oder klar.

Das Ganze spielt in einer völlig anderen Liga. Das man sich darüber Gedanken machen darf kann und sollte, steht außer Frage, es hat aber noch lange nicht annähernd die Qualität wie in Grundrechtseingriff in die Privatsphäre durch den Staat!

edit: gröbste Rechtschreibfehler beseitigt


Der Beitrag wurde von Caimbeul bearbeitet: 28.04.2007, 12:11


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Voyager
Beitrag 28.04.2007, 12:13
Beitrag #3



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manche Leute scheinen echt auf Anarchie und Chaos zu stehen wink.gif


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"Irgendwelche Politiker mögen irgendwann mal einen cleveren Gedanken haben, aber in der Regel plappern sie nur die Agenda der Lobbyisten nach."
Lobbyismus für Dummies : http://www.youtube.com/watch?v=P_QVyOGnIrI
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StormRider
Beitrag 28.04.2007, 12:17
Beitrag #4



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Das ist die Generation TV. Durch die vielen flachen Beiträge dort wurden vermutlich die Birnen derart weichgespült, dass alles versifft ist. Für die Zukunft sehe ich dunkel schwarz.
Andererseits sollte man Umfragen mit Vorsicht genießen, denn alleine durch die Zusammenstellung und Art der Fragen kann man gewünschte Antworten bereits im Vorfeld provozieren.

Ich befürchte jedoch, dass der Durchschnittsbürger gar nicht realisiert, was um ihm herum geschieht. Er erkennt nicht, was die ganzen Vorschriften an brisanten Dingen enthalten und er ist zu faul, um sich zu informieren bzw. zu oberflächlich und fantasielos, um sich ernsthafte Gedanken zu machen. Ich meine immer, die Mehrzahl der Leute wollen
  1. nur ihre Ruhe
  2. wissen, wann das Fußballspiel anfängt

Was kann man da noch erwarten? Leider erlebe ich ähnliches an meinem Arbeitsplatz. Dort heißt es auch oft lapidar: mir doch egal.

Zumindest meine ich jetzt zu wissen, warum von vielen Jahren in Deutschland Dinge geschehen konnten, die eigentlich nicht hätten passieren dürfen, und ich meine zu wissen, dass solche Dinge jederzeit wieder passieren können - zumindest in der gegenwärtigen Zeit - leider.

mfg
StormRider, sich fragend, ob es lohnt, seinen Kopf für solche Luschen hinzuhalten
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Caimbeul
Beitrag 28.04.2007, 12:20
Beitrag #5



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Wie ich oben schon schrieb, es ist m.E. das gute Recht eines Arbeitgebers den Internetverkehr den er bezahlt auch zu kontrollieren. (siehe mein oberes Posting)


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Voyager
Beitrag 28.04.2007, 12:29
Beitrag #6



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Man stelle sich vor am Arbeitsplatz darf per Gesetz nicht kontrolliert werden was der Arbeitnehmer im Netzwerk alles treibt , da würde jeder versuchen die Schutzmaßnahmen locker flockig zu umgehen um sein persönliches Ding dort abzuziehen und wenn das Geschrei dann groß ist kann man den Arbeitnehmer wahrscheinlich nichtmal belangen. Wer will denn für solche "Luschen" noch extra in die Bresche springen um deren Rechte noch zu stärken ? Der muss doch .... hier stehen gefilterte Sachen .... wink.gif


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hypnosekroete
Beitrag 28.04.2007, 12:54
Beitrag #7



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ZITAT(Caimbeul @ 28.04.2007, 13:19) [snapback]196877[/snapback]

Wie ich oben schon schrieb, es ist m.E. das gute Recht eines Arbeitgebers den Internetverkehr den er bezahlt auch zu kontrollieren. (siehe mein oberes Posting)


Sehe ich bei vom Arbeitgeber bereitgestellten Inet-Zugängen genau so.
Idealerweise gibt's eine Betriebsvereinbarung in der steht, ob und wie der Inetzugang privat genutzt werden darf, und das eine Kontrolle durch den Arbeitgeber stattfindet (das ist, wenn kontrolliert wird glaub ich sogar Pflicht...)

Ich kenne auch Arbeitgeber, die die private Nutzung des Internets komplett verbieten....


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Gast_Jens1962_*
Beitrag 28.04.2007, 12:56
Beitrag #8






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ZITAT(Heike @ 28.04.2007, 11:29) [snapback]196851[/snapback]
Oder es fehlt den Befragten einfach an Vorstellungskraft, was alles in einem Log von einem "guten" Keylogger alles enthalten sein kann.
Woher soll das ein normaler deutscher PC-Benutzer wissen? Die meisten davon sind doch froh, wenn sie den PC überhaupt gestartet bekommen. rolleyes.gif
Bei uns wird der Internetverkehr auch mitgelogt, aber auf dem Server und das Ganze mit Wissen des Users. Er unterschreibt schließlich in den Nutzungsbedingungen dafür, daß er das Web nur dienstlich benutzen darf und sich die Firma Kontrollmaßnahmen vorbehält. Wenn dann ein User der in die Auswahlkriterien geraten ist, über ein Log voller Onlineshop-, Klickibunti- und anderer ähnlicher Seiten verfügt, dann darf er sich schon mal ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen.
Ganz ehrlich, ich finde dieses Verfahren OK. Ich kann es durchaus nachvollziehen, daß ein Arbeitgeber etwas dagegen hat, daß er seine Mitarbeiter für private Tätigkeiten auch noch entlohnen soll.

Gruß Jens
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Heike
Beitrag 28.04.2007, 15:10
Beitrag #9


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QUOTE(Jens1962 @ 28.04.2007, 13:55) [snapback]196883[/snapback]

Bei uns wird der Internetverkehr auch mitgelogt, aber auf dem Server und das Ganze mit Wissen des Users. Er unterschreibt schließlich in den Nutzungsbedingungen dafür, daß er das Web nur dienstlich benutzen darf und sich die Firma Kontrollmaßnahmen vorbehält.

das finde ich auch in Ordnung.

Ich habe aber an Keylogger gedacht, Keylogger, die zum Beispiel:
1) Statistiken über die Tastaturanschläge pro Minute erstellen
2) erfassen, welche Datei wann und wie lange bearbeitet wurde
3) und so weiter

Wenn in Firmen vorgeschrieben wird (gab es in den USA), wie lange man während der Arbeitszeit zum Klo gehen darf und wie oft, dann ist es eine Unmöglichkeit in den Augen der meisten Menschen. Wahrscheinlich, weil sie sich das vorstellen können.

Was ein Keylogger kann, da hat Jens mit sicherheit Recht, können sich viele nicht vorstellen, also wird es eher unwichtig und auch nicht schlimm sein.

So ein Keylogger ist aus meiner Sicht mit der "Klo-Sache" vergleichbar.

Letztens hatte ich bei meiner Bank gesehen, das TightVNC auf den PC der Mitarbeiter läuft, sichbar im Tray. Ein Remote-Zugriff durch den Admin muß der Mitarbeiter erlauben, das ist auch ok.

Aber eine absolute Kontrolle per Keylogger, die den Mitarbeiter zu einer Ware/Maschine degradiert, finde ich menschenunwürdig.


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Gast_mav1976_*
Beitrag 28.04.2007, 15:34
Beitrag #10






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Die Kontrolle über die Art der Internetnutzung des Arbeitgebers gegenüber seine Arbeitnehmer finde ich auch ok. Wie bereits mehrfach erwähnt, zahlt er die Zeche für die Nutzung. In unserer Fa. ist es z.B. nur bestimmten Leuten vorbehalten, das Internet nutzen zu können.

Die Nutzung ist ja eigentlich auch dafür gedacht, dies produktiv und für die Arbeit relevanten Dinge einzusetzen. Es gibt auch Firmen, die es auch zulassen bzw. explizit erlauben, private Dinge mit dem Internet zu erledigen. Ich kenne einige, die bei dem Administrator dann eine Liste einreichen mußten, welche Seiten sie privat nutzen (in den Pausen z.B.).
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Caimbeul
Beitrag 28.04.2007, 15:36
Beitrag #11



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ZITAT(Heike @ 28.04.2007, 16:09) [snapback]196907[/snapback]

Wenn in Firmen vorgeschrieben wird (gab es in den USA), wie lange man während der Arbeitszeit zum Klo gehen darf und wie oft, dann ist es eine Unmöglichkeit in den Augen der meisten Menschen. Wahrscheinlich, weil sie sich das vorstellen können.
[...]
Aber eine absolute Kontrolle per Keylogger, die den Mitarbeiter zu einer Ware/Maschine degradiert, finde ich menschenunwürdig.


Das (die Klo-Sache) wäre mit dem deutschen Recht auch mit dem Grundgesetz sowieso nicht zu vereinbaren. Würde in die gleich Kategorie fallen wie die Frage nach der Schwangerschaft beim Einstellungsgespräch (es darf gelogen werden).

Keylogger naja, wir leben in einer freien Wirtschaft, dann muss man sich wohl einen anderen Arbeitsplatz suchen, oder arbeiten. wink.gif

Eine "Mindestanschlagsgestz" für Tastaturbenutzung wird es nicht geben. Wenn überhaupt würde damit überprüft werden ob der Mitarbeiter private Dinge macht, Chat Programme nutzt etc.

Es müsste sowieso im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung stehen. Es ist dem Mitarbeiter also dann bekannt.

Warum der Aufwand? Für die Firma ist es viel leichter einen Whitelist Filter einzubauen und den Internetzugriff per Accountmanagement zu beschränken.

Keylogger brauchen jemanden der sie auswertet, ergo sie sind unwritschaftlich. Die Rechte Zuweisung macht der Admin nebenbei und vor allem nur 1 mal. wink.gif





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Heike
Beitrag 28.04.2007, 15:41
Beitrag #12


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QUOTE(Caimbeul @ 28.04.2007, 16:35) [snapback]196915[/snapback]

Keylogger brauchen jemanden der sie auswertet, ergo sie sind unwritschaftlich.

Das stimmt so nicht, es gibt Programme, die das alles selber auswerten und schöne, fertige Statistiken liefern.
Ich hatte da ein tolles Beispiel, leider habe ich den Link nicht mehr, vielleicht suche ich noch mal.


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Max
Beitrag 28.04.2007, 16:03
Beitrag #13



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ZITAT(Caimbeul @ 28.04.2007, 16:35) [snapback]196915[/snapback]

Es müsste sowieso im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung stehen. Es ist dem Mitarbeiter also dann bekannt.


Bei uns gab es diese Betriebsvereinbarung. Nutzung Internet nur für die Arbeit, privat verboten.


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Voyager
Beitrag 28.04.2007, 16:07
Beitrag #14



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Keylogger wäre schon ein verschärftes Mittel zur Kontrolle , dann müssten die Arbeitnehmer aber schon kurz vor der fristlosen Kündigung stehen weil sie mit dem produktiven Instrument Internet wahrscheinlich unbelehrbar umgehen. In der Regel sollte die angesurfte URL reichen um zu kontrollieren zu welchem Zweck der angesurfte Internetauftritt diehnt.
Es wäre einfacher den Arbeitnehmer zu entlassen anstatt die Kontrolle seiner Arbeit intensivieren zu müssen.

Der Beitrag wurde von bond7 bearbeitet: 28.04.2007, 16:09


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Beitrag 28.04.2007, 16:12
Beitrag #15



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ZITAT(Heike @ 28.04.2007, 16:40) [snapback]196916[/snapback]

Das stimmt so nicht, es gibt Programme, die das alles selber auswerten und schöne, fertige Statistiken liefern.
Ich hatte da ein tolles Beispiel, leider habe ich den Link nicht mehr, vielleicht suche ich noch mal.


Ok, wusste ich nicht. Aber selbst dann sehe ich noch nicht denn Sinn für ein Unternehmen. Die administrative Lösung funktioniert einfach besser. Was der MA nicht kann, kostet auch keine Arbeitszeit. Warum erst warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Man könnte beides nutzen. Da stellt sich dann die Frage nach dem Datenschutz für Kundendaten. Im Finanzsektor, Versicherungssektor, Sicherheitssektor oder der Medizin undenkbar und auch ein sofortiges K.O. Argument für die Firma in der Öffentlichkeit.

Das muss nur einmal public werden. "Keylogger! B-Bank spioniert eigene Mitarbeiter aus! Sind Ihre Daten noch sicher? Wer hatte alles Zugriff? Skandal!" biggrin.gif

Die Presse (um auf den Artikel zurückzukommen) sucht sowie so immer nach Beispielen die extrem sind, daher glaube ich kaum, dass Keylogger die Regel sind.

White-Lists für Webseiten kenne ich übrigens wieder aus dem Banksektor wink.gif


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Beitrag 28.04.2007, 16:31
Beitrag #16



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ZITAT(bond7 @ 28.04.2007, 17:06) [snapback]196920[/snapback]

In der Regel sollte die angesurfte URL reichen um zu kontrollieren zu welchem Zweck der angesurfte Internetauftritt diehnt.
Es wäre einfacher den Arbeitnehmer zu entlassen anstatt die Kontrolle seiner Arbeit intensivieren zu müssen.


Richtig. Bei uns wurde daraufhin ein Abteilungsleiter entlassen und selbst vor Gericht wurde es anerkannt.


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Heike
Beitrag 28.04.2007, 20:13
Beitrag #17


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seht Euch mal das an: StatWin Enterprise
Vielleicht dachte ich an das Programm, dann waren aber mal die Screens auf der Seite. Oder mir schwirrt etwas ähnliches im Kopf rum.
Egal, Ihr könnt sehen, dass es Programme gibt, die weit über das hinaus gehen, was man sich so normal unter einem "Keylogger" vorstellt.
Für mich fällt so ein Programm auch unter "Keylogger", es zeichnet Tastatur- und Mauseingaben auf und wertet sie aus, offenbar aber nicht so prefekt, wie das "verlorene" Programm.

Das überwacht wird, dass man keine xxx-seiten besucht ist ok, aber so etwas hat eine ganz andere Dimension. sad.gif


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Beitrag 28.04.2007, 20:21
Beitrag #18



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Also bei meiner Firma und bei den Firmen die ich kenne, gibt es ganz klare Bestimmungen zur Internetnutzung der vorhandenen PC´s. Die werden auch von den Mitarbeitern unterschrieben. Darin sind die Bestimmungen klar geregelt. Das man während der Arbeitszeit am Firmenrechner keine Ferkelawitwn ansurfen sollte, sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. Über eine Kündigung sollte man sich dann nicht wundern. !
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Caimbeul
Beitrag 28.04.2007, 23:33
Beitrag #19



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ZITAT(Heike @ 28.04.2007, 21:12) [snapback]196983[/snapback]
[...]Für mich fällt so ein Programm auch unter "Keylogger", es zeichnet Tastatur- und Mauseingaben auf und wertet sie aus, offenbar aber nicht so prefekt, wie das "verlorene" Programm.

Das überwacht wird, dass man keine xxx-seiten besucht ist ok, aber so etwas hat eine ganz andere Dimension. sad.gif


Aber es ist halt immernoch Privatrecht und damit herrscht nunmal Vertragsautonomie. Nun mögen einem die Art und Weise bzw. die Möglichkeiten der Konzerne nicht gefallen, oder sie mögen gar krotesk erscheinen, anbetracht der laufenden Diskussionen über Deutschland als Präventionsstaat, doch ist es nicht das selbe.

Es ist ja nicht so als hätten wir neuerdings Kameras auf der Toilette oder unter dem Schreibtisch. Sicherlich gibt es diese Programme und sicherlich bedarf der Einsatz, ich bin mir zwar nicht 100% sicher aber mir sagt das mein juristisches Gefühl, der Zustimmung des Betriebsrates und der Veröffentlichung in einer Betriebsvereinbarung.

Wir haben also sowohl ein innerkonzernliche Hürde als auch ein Publikationsgebot. Wenn dann die Firma der Meinung ist, sie müsste ihre Mitarbeiter ausspionieren, dass dürfte wiederum psychologisch nicht die besten Ergebnisse bei der Mitarbeiterproduktivität geben, soll sie es doch einfach machen.

Wie gesagt ich sehe hier kein ernsthaftes Problem. In der aktuellen Politik und Parteienlandschaft sehe ich dagegens so einige!


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Gast_Jens1962_*
Beitrag 29.04.2007, 21:50
Beitrag #20






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ZITAT(bond7 @ 28.04.2007, 17:06) [snapback]196920[/snapback]
Es wäre einfacher den Arbeitnehmer zu entlassen anstatt die Kontrolle seiner Arbeit intensivieren zu müssen.
Nö, viel zu stressig vor Gericht.
Beim 1. Mal gibt es den erhobenen Zeigefinger und im Wiederholungsfall fliegt er aus der Gruppe der User mit Internetberechtigung. wink.gif
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