Rokop Security

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JFK
Beitrag 30.04.2003, 20:03
Beitrag #1



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Laut diesem Artikel sieht ein Gesetzentwurf des US-Bundesstaat New Hampshire bei Einbruch in ein ungeschütztes Funknetz Straffreiheit vor. Dieser Entwurf nimmt also die Administratoren in die Pflicht.
Ein nicht ausreichender Schutz wird als fahrlässig gewertet.
Wie ist hierzu die Rechtslage in Deutschland ? :rtfm:

JFK


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Gast_cruz_*
Beitrag 30.04.2003, 20:21
Beitrag #2






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ZITAT(JFK @ 30. April 2003, 21:02)
Laut diesem Artikel sieht ein Gesetzentwurf des US-Bundesstaat New Hampshire bei Einbruch in ein ungeschütztes Funknetz Straffreiheit vor.

Ich bin mir nicht sicher, ob man das Einbruch nennen kann smile.gif.

ZITAT
Dieser Entwurf nimmt also die Administratoren in die Pflicht.
Ein nicht ausreichender Schutz wird als fahrlässig gewertet.
Wie ist hierzu die Rechtslage in Deutschland ? :rtfm:


AFAIK genauso. Für Strafbarkeit muss eine "besondere Sicherung" umgangen worden sein. Ich hoffe das bleibt auch so, sonst kann man mich in Zukunft anzeigen, wenn ich nen anonymous-FTP benutze wink.gif.

.cruz
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Rokop
Beitrag 30.04.2003, 20:34
Beitrag #3



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Wieder mal ein Thema, daß offenbar die Geister scheidet. Nur weil ich meine Terassentür offen habe, hat lange noch keiner das Recht mein Haus zu betreten. Auch dann, wenn ich es dem vermeintlichen Einbrecher nicht schwer mache.
Auf der anderen Seite, kann ich Dich (Cruz) auch gut verstehen. Manches WLAN ist sicher wie eine Einladung, was den Betreiber natürlich auch verpflichtet gewisse Grundregeln zu beachten. Allerdings sind die Bedienungsanleitungen von gängingen WLAN Kits nicht gerade hilfreich, um diese noch recht neue (zumindest für den Otto-Normaluser) Technik zu verstehen.


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Gast_cruz_*
Beitrag 30.04.2003, 21:01
Beitrag #4






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ZITAT(Rokop @ 30. April 2003, 21:33)
Wieder mal ein Thema, daß offenbar die Geister scheidet. Nur weil ich meine Terassentür offen habe, hat lange noch keiner das Recht mein Haus zu betreten. Auch dann, wenn ich es dem vermeintlichen Einbrecher nicht schwer mache.

Zumindest mal wird deine Versicherung bei einer solch grob fahrlässigen Handlung nicht zahlen wink.gif.

Klar ist es weiterhin nicht richtig, Daten auszuspähen oder zu verändern, aber man kann auch nicht immer 100% ausmachen, ob man sich nicht gerade in einem öffentlichen Hotspot befindet, von dem aus man surfen darf (so wie einige z.B. Cafes es ihren Kunden zur Verfügung stellen) oder derjenige, dem das Netzwerk gehört, nicht einfach nur nett ist, und den Leuten mit Wlan Services zur Verfügung stellt (muss ja auch nicht immer Internet sein).

Um ein Netzwerk zu benutzen, muss man vielfach nichtmal was konfigurieren, die Wlan-Karte meldet sich selbstständig im Netz an.

Des weiteren heißt es, wenn man in irgendeinem öffentlichen WLAN ist, ja noch lange nicht, dass man auch Zugriff auf die Rechner hat, man hat genausoviel/wenig Zugriff auf andere Rechner, als wenn man sich in einem lokalen LAN befände.

Alles in allem halte ich diese Rechtssprechung für sehr sinnvoll.

.cruz
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