Ein Urteil das Hoffnung macht!, OVG Hamburg gegen den Überwachungsstaat |
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Ein Urteil das Hoffnung macht!, OVG Hamburg gegen den Überwachungsstaat |
02.05.2007, 11:17
Beitrag
#1
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.690 Mitglied seit: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 5.718 Betriebssystem: Intrepid Ibex / Vista Virenscanner: NIS 2009 Firewall: Router/NIS 2009 |
In Sachen Informationsbeschaffung scheinen die Gerichte zumindest teilweise dem Kontroll- und Spitzelwahn der Behörden Einhalt zu Gebieten, wie ein Urteil vom OVG Hamburg zeigt.
Darum ging es: ZITAT Die Ausländerbehörde Hamburg-Nord hatte eine private Detektei beauftragt, um bei Ermittlungen gegen eine Bosnierin wegen des Scheinehe-Verdachts Daten auszuspionieren. Die Ermittlungen der Detektei hätten ergeben, dass die Eheleute nicht zusammenlebten. [...] Die Ausländerbehörde verletze das im Grundgesetz geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon gedeckte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn sie zur Aufklärung des Sachverhalts bei einer Scheinehe eine private Detektei beauftrage, u. a. eine verdeckte Videoüberwachung des Eingangsbereichs der Wohnung durchzuführen, die Handynummer des Mannes zu erfragen, an dessen Auto einen GPS-Peilsender anzubringen und eine neunmonatige Überwachung vorzunehmen. Dies alles, nachdem Staatsanwaltschaft und Polizei erfolglos ermittelt hatten. Ein Sprecher des Bezirksamtes Nord (zuständig für die "Informationsbeschaffung"): "Die Intimsphäre der Personen ist zu keinem Zeitpunkt ausgespäht worden." [Ich denke, er hat die Irionie-Tags einfach vergessen...] Das OVG Hamburg dazu: ZITAT Die Ausländerbehörde verletze das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung, [wenn sie die o.g. Maßnahmen anwendet] Weder das Bundesrecht noch das Hamburgische Landesrecht sähen eine gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen vor. Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individueller Rechte erlangt habe, dürften grundsätzlich weder im weiteren Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbar verwertet werden. Finde ich , weil es zeigt, das der Zweck die Mittel nicht heiligt; Egal ob die Vorwürfe gegen die Bosnierin nun zutreffen oder nicht, Scheinehe ist natürlich auch kriminell, keine Frage, aber darum soll es hier nicht gehen. Das Urteil sollte sich unser Bundesinnenschäuble mal zu Gemüte führen, von wegen unter Folter gewonnene Informationen uswusf. Ich wäre für so oft abschreiben lassen, bis er's kapiert hat. Artikel im HH Abendblatt vom 26. April <Klick> Artikel im HH Abendblatt vom 27. April <Klick> Urteil des OVG Hamburg <Klick> -------------------- Kleiner EKG-Leitfaden - Keine Macht den Drogen - Meine letzte Prüfung - Mein persönlicher Traum - Mein liebstes Arbeitsgerät
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Situation ist aussichtslos aber nicht kritisch. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vasofix 18G - 30yg Sufenta - 180mg Propofol - 35mg cis-Atra - 8erTubus - Sevo 1,3 MAC - FiO2 0,5 - etCO2 ~30 - alles wird gut! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Internistisches Verbrechen oder nur ein schlechter Modetrend? Sagt NEIN zu Rosa Braunülen! |
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03.05.2007, 02:16
Beitrag
#2
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Wohnt schon fast hier Gruppe: Mitglieder Beiträge: 877 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Deutschland,derzeit USA Mitglieds-Nr.: 4 Betriebssystem: Win7,XP,W2k Virenscanner: Avast! Firewall: der Router macht's schon |
einer Scheinehe kann man sehr leicht den Garaus machen. die "verheirateten" muessen nicht nur nachweisen,dass sie zusammen leben,sondern auch andere Beweise wie gemeinsames Konto,Kaufvertraege etc beibringen. Nach einer gewissen Zeit (meinetwegen 5 Jahre) kann der Vorwurf der Scheinehe nicht mehr geltend gemacht werden.
so wird es jedenfalls in den USA gemacht. finde ich jedenfalls gut so. so wird der spreu vom weizen getrennt......... |
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03.05.2007, 07:54
Beitrag
#3
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.694 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 13 Betriebssystem: win2k, XP, Vista Virenscanner: keinen Firewall: keine |
QUOTE sondern auch andere Beweise wie gemeinsames Konto gäbe es da kein Recht auf Gütertrennung? QUOTE gemeinsame Kaufvertraege hmm, ich kann mich nicht an einen gemeinsamen Kaufvertraeg von mir und meinem Mann erinnern. -------------------- Lust auf Telefonsex? Unbeschwert nur hier. Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden. (Kettcar) |
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Gast_Scrapie_* |
03.05.2007, 09:21
Beitrag
#4
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ZITAT(Heike @ 03.05.2007, 08:53) [snapback]197479[/snapback] hmm, ich kann mich nicht an einen gemeinsamen Kaufvertraeg von mir und meinem Mann erinnern. Dann führst du schon 30 Jahren ne Scheinehe Heike Scrapie |
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03.05.2007, 09:24
Beitrag
#5
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Threadersteller Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.690 Mitglied seit: 11.01.2007 Mitglieds-Nr.: 5.718 Betriebssystem: Intrepid Ibex / Vista Virenscanner: NIS 2009 Firewall: Router/NIS 2009 |
Ganz so einfach scheint es in diesem Fall ja nicht zu sein, immerhin haben Polizei/Staatsanwaltschaft ja erfolglos ermittelt...
Wie gesagt: Wenn der Verdacht auf führen einer Scheiehe besteht, sollte da auch ermittelt werden. Sollte auch bestraft werden, wenn die Ergebnisse der Ermittlung dies bestätigen. Ich finds wirklich gut, das das OVG die Ermittlungsmethoden für illegal und die daraus gewonnenen Beweis für nicht zulässig erklärt. Das zeigt doch, das Bürgerrechte doch noch etwas zählen. In der Hoffnung, das es kein Einzelfall bleibt... Quack. -------------------- Kleiner EKG-Leitfaden - Keine Macht den Drogen - Meine letzte Prüfung - Mein persönlicher Traum - Mein liebstes Arbeitsgerät
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Gast_Jacomofive_* |
04.05.2007, 09:56
Beitrag
#6
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Gäste |
Ja bleibt zu hoffen das Gerichte dem Wahn unserer Regierung nicht folgen und sich auf das Grundgesetz und die allgemeinen Gesetze stützen.
Unsere Regierung schürt mit der sogenannten Terrorgefahr die Angst der Bürger und will Stück für Stück das Grunsgesetz aushebeln, Lockerung schaffen um die Polizeiarbeit zu erleichtern und dem Bürger die Rechte "rauben"........ Unsere arme Polizei ist ja so machtlos. Deshalb sinken die Kriminaldekikte leicht und die Aufklärungsquote steigt stetig weiter. Ja ne is klar.............. Unsere Schäuble (Kasperle vom Dienst) wünscht sich am liebsten solche Zustände wie in Amerika . Die Polizei und CIA und FBI und Co. und deren Handlungsvollmacht. Klar, wenn er dann aber auch die Rechte der Betroffenen ändert , ebenfalls auf amerikanisches Niveau.. Aber damit wäre unser Justizsystem völlig überfordert und die Schadenssummen die der Staat zu zahlen hätte wenn einer wirklich unschuldig ist und eventuell noch in Haft saß ohne etwas getan zu haben......... Aber wenn es Ihm nur um die sog. Terrorabwehr geht ( es gibt ja noch Schafe die Ihm glauben ) dann sind die Leute die letzten die nicht wissen wie man die Polizei, BKA und Staatsanwaltschaft aushebelt und an der Nase herumführt und in ewige Ermittlungen verstrickt.............. Die sind sogar technisch und finanziell meist besser ausgestattet als unsere Staatsorgane selbst........... Staaten führen Kriege gegen solche Menschen und Terrororganisationen und er will den Terror bekämpfen indem er dem Bürger seine Grundrechte nimmt und den Überwachungsstaat fordert.......Kommt mir vor, als spielt er StarWars auf der PS2 auf Staatskosten Er sollte lieber das Geld nehmen für seinen BKA Trojaner und seine sonstigen Witzgedanken und sollte der normalen Polizei die uns alle schützen " Tag für Tag " finanziell besser ausstatten und nicht noch die Manpower kürzen.........Das wäre sinnvoll.......... Der Beitrag wurde von Jacomofive bearbeitet: 04.05.2007, 10:01 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.09.2024, 01:04 |