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> P2P-Bagatellklausel gestrichen, bis 3 Jahre Haft für illegale Filesharer
Gast_skep_*
Beitrag 22.03.2006, 11:00
Beitrag #1






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Die Zypresse macht klar wohin die Reise gehen soll...

QUOTE
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf Drängen von Kabinettskollegen und der Unterhaltungsindustrie die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf für die Urheberrechtsnovelle gestrichen. Dies erfuhr heise online vor dem heutigen Kabinettsbeschluss aus Regierungskreisen. Mit dem Paragraphen wollte Zypries eigentlich die "Kriminalisierung von Schulhöfen" verhindern. Film- und Musikindustrie hatten die Passage dagegen frühzeitig als "Raubkopier-Klausel" gebrandmarkt und einen Lobbysturm entfacht.
Weiter gehts hier (heise).

Soviel Knaeste koennen garnicht gebaut werden..

Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 22.03.2006, 11:07
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docprantl
Beitrag 22.03.2006, 12:47
Beitrag #2



Netzwerkrouter
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Das Ganze stört dich jetzt genau warum? (Es muß dich ja ganz besonders stören, denn sonst hättest du nicht bei den 1040 Beiträgen im Heiseforum noch hier bei Rokop einen Thread dazu eröffnet. wink.gif) Oder welche Meinung hast du dazu?

docprantl
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Gast_skep_*
Beitrag 22.03.2006, 12:58
Beitrag #3






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Na klar stoert mich das, rate mal warum wink.gif
Und da ich kein Account bei heise habe, poste ich das hier, weil ich davon ausgehe das ein nicht unerheblicher Anteil der User hier schonmal oder dauerhaft in P2P-Netzweken rumstoebert, außer aber wir haben hier nur Leute ueber 35 die nicht mit P2P aufgewachsen sind. Wir leben nunmal in einer Zeit in der das Motto "Legal, illegal, ***gal" (bittere) Realitaet ist. Schließlich wird uns das jeden Tag vor Augen gehalten (einfach mal Tagesschau gucken..da siehste genug dazu).

Mehr muss ich dazu nicht sagen.

Nachtrag:
@docprantl & Co.
Kennt ihr noch die Zeiten wo man Musikkassetten ueberspielt hat? Also keine Radioaufnahmen, sondern Kaufkassetten. Zumindestens dies habt ihr sicherlich gemacht..oder von Schallplatte auf Kassette ueberspielt. Ich bin mir sicher das ein Großteil der Leute >35 dies in ihrer Jugend gemacht hat (hab sogar ich gemacht..noch <30)..heute aber wedelt man mit dem Zeigefinger wenn die Jugend daselbe macht (halt nur im Internet). Die pure Heuchelei...

Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 22.03.2006, 13:56
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Gast_OSX_*
Beitrag 22.03.2006, 14:40
Beitrag #4






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QUOTE(skep @ 22.03.2006, 12:57)
..heute aber wedelt man mit dem Zeigefinger wenn die Jugend daselbe macht (halt nur im Internet). Die pure Heuchelei...
[right][snapback]138867[/snapback][/right]


Damals gabs auch noch keine Tokio Bordell Musik Gruppe wo sich die Kassette freiwillig verfizzt haette lmfao.gif
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Heike
Beitrag 22.03.2006, 14:57
Beitrag #5



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skep, ich stimme Dir zu 100% zu.

Wer hat denn noch nie was Verbotenes gemacht? Da werden sich nicht so viele finden lassen. rolleyes.gif

Natürlich muß in den Augen einiger die P2P-Bagatellklausel weg, damit wird schließlich das Rechts-System in Deutschland gesichert! Oder ist es nur wichtig, damit von Dingen wie Sozial- oder Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung abgelenkt wird?

Egal, eigentlich hat doch jeder seine "Leiche" im Keller, wenn er ehrlich mit sich selbst ist. rolleyes.gif


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Lust auf Telefonsex? Unbeschwert nur hier.

Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden.
(Kettcar)
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Gast_rock_*
Beitrag 22.03.2006, 15:05
Beitrag #6






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hach...was waren das für zeiten mit WinMX...die besten schlager...die besten oldies...

la paloma...oheyyyyyyyyyyy... biggrin.gif

ph34r.gif
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Gast_skep_*
Beitrag 22.03.2006, 15:21
Beitrag #7






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Ok..Kommando zurueck. Laut Tagesschau ist der Bericht des Handelsblatt (und damit auch der von heise) falsch und die Bagatellklausel bleibt.
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cyberpeter
Beitrag 22.03.2006, 15:39
Beitrag #8



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Hallo,

die Bagatellgrenze ist doch nur Augenauswischerei. Kein Staatsanwalt wird mit oder ohne Grenze jemand wegen 10 Musikfiles anklagen .... Der Musikinstdustrie geht es ja auch nicht wirklich um eine juristische Bestrafung. Die Strafen wären ja nicht abschreckend genug. Die wollen ja schließlich Privatrechtlich mit Schadensersatzansprüchen gegen Filesharer vorgehen und die Daten bekommen sie ja auch mit Bagatellgrenze wie zu vernehmen war.
Richtig "Lustig" wird das ganze erst, wenn die Musik- und Filmindustrie, wie in der EU-Richtline vorgeschlagen, direkten Zugriff auf die Providerdaten erhält und wie wir wissen Provider ja nie Fehler machen...

Da könnte selbst auf unbeteiligte und unschuldige Internetuser einiges zukommen.....

Der Beitrag wurde von cyberpeter bearbeitet: 22.03.2006, 15:40


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Max
Beitrag 22.03.2006, 15:44
Beitrag #9



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QUOTE(cyberpeter @ 22.03.2006, 15:38)
Da könnte selbst auf unbeteiligte und unschuldige Internetuser einiges zukommen.....
[right][snapback]138888[/snapback][/right]


Wie meinst du das?

Gruß Max


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cyberpeter
Beitrag 22.03.2006, 16:00
Beitrag #10



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Hallo,

wenn ich z.B. sehe, wie sich Firmen wie 1&1 und GMX bei der Abrechnung von VOIP-Gesprächen "verhauen" sprich unbekannte Nummern von mir an Tagen gewählt worden sein sollen, an denen ich und auch sonst niemand zu Hause war (Urlaub), wirklich geführte Gespräche ins Mobilfunknetz erst nach Monaten und warscheinlich vergeblichen Versuche, es anderen aufs Auge zu drücken, abgerechnet wurden und auf meinen alten 1&1 Volumen Trarif ebenfalls Datentransfer an Tagen gelaufen ist in denen ich mein Router defekt und ausgesteckt war, ist mein Vertrauen gleich null. Auch eine Änderung der Passwörter hat nichts geholfen, ein Gespräch mit 1&1 noch weniger. Da kam nur der Spruch, ich sollte das beweisen. Auszüge aus dem Log der Fritzbox reichen natürlich nicht aus. Im Gegenzug hatte ich in einem Monat 4 CD-Images von Linux runtergezogen und soll in diesem Monat nur ein verbrauchtes Volumen von 2,2 GB trotz VOIP gehabt haben. Auch im nächsten Monat wurde hier nichts nachberechnet. Deshalb habe ich für den Internetzugang und für Phone eine Flatrate abgeschlossen, obwohl ich diese eigentlich gar nicht bräuchte.

Da die IP-Daten ja auch zur Abrechnung bei Volumenverträgen verwendet werden, bin ich mir nicht so ganz sicher welche Daten bei solchen Abfragen dann übermittelt werden. Sollten dies dann tatsächlich die falschen sein, frage ich mich, wie ich meine Unschlud beweisen soll ..... ranting.gif

Der Beitrag wurde von cyberpeter bearbeitet: 22.03.2006, 16:18


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Gast_2cool_*
Beitrag 22.03.2006, 16:20
Beitrag #11






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QUOTE(cyberpeter @ 22.03.2006, 15:38)
[...]
Richtig "Lustig" wird das ganze erst, wenn die Musik- und Filmindustrie, wie in der EU-Richtline vorgeschlagen, direkten Zugriff auf die Providerdaten erhält und wie wir wissen Provider ja nie Fehler machen...[right][snapback]138888[/snapback][/right]



Das ist mir ganz egal, ob der Provider Fehler macht oder nicht.

Die Verbindungsdaten von meinem Internetanschluss sind Privatsache. Ich glaube es geht los..... Wo kommen wir da denn hin?

Da macht es doch keinen Unterschied, wenn Markenhersteller gleich die Gepäckkontrolle am Flughafen übernhemen, es könnte ja ein gefäschtes Markenprodukt eingeführt werden. stirnklatsch.gif Ich will sagen, es gibt doch aus gutem Grund eine unabhängige Exikutive. Da hat die Wirtschaft nix verloren.


Dazu würden mich weitere Infos sehr interessieren..... dry.gif



edit: Tipppppfäääälha

Der Beitrag wurde von 2cool bearbeitet: 22.03.2006, 16:53
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Max
Beitrag 22.03.2006, 16:20
Beitrag #12



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@cyperpeter

vll hätte man sich diesbezüglicher Probleme, schriftlich mit dem Provider in Verbindung setzen sollen?

Bei mir gab es auch mal Abrechnungsprobleme, das hatte sich dann nach Schriftverkehr geklärt. Mit Telefonie hatte ich auch schon unzureichende Erfolge. wink.gif

Also beziehen sich deine Bedenken auf Fehler die der Provider macht?

Gruß Max


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cyberpeter
Beitrag 22.03.2006, 16:44
Beitrag #13



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Hallo,

was glaubst Du denn, ich habe mir die Finger wund geschrieben. Zuerst Telefon, dann Mail, dann Einschreiben. Aber immer wieder der Einwand, ich sollte es doch Nachweisen. Selbst auf den Einwand, dass ich doch im Urlaub war und ich ihnen gerne die Unterlagen schicken kann kam die Antwort, ich sollte es beweisen, dass niemand anders in der Wohnung war .... Der Vorschlag mit der Flatrate kam ja von 1&1 nicht von mir. Ich war schon kurz davor, zu Anwalt zu gehen, aber nachdem es "nur" um ca. 15 € bei den Telefonaten ging, habe ich die Kröte geschluckt. Nachdem ich von 1&1 noch eine Fritzbox ohne Zuzahlung für die Flatrate erhalten hatte, obwohl ich hätte zahlen müssen, war mir klar dass die auch wissen, welche Fehler in ihrem System schlummern.

Ja, ich habe zwar keine Angst, weil ich nichts getan habe, aber starke Bedenken, dass es hier Fehler der Provider gibt, die ja nicht gerade unbegründet sind.

Aber auch dass System, wie die Musikbranche IP-Adressen ermittelt kann warscheinlich schon zu Fehlbeschludigungen führen. Es wird die IP-Adresse mit der Zeit des Feststellen und des Titels "fäschlungssicher" festgestellt. Ich frage mich was passiert, wenn hier eine Zwangstrennung erfolgt und ein ander jetzt die IP-Adresse erhalten hat oder wenn wenn eine Umstellung von Winter auf Sommerzeit erfolgt oder ...

Ich für meinen Teil werde meinen nächsten Provider danach aussuchen, ob er mir eine feste IP-Adresse bieten kann. Vielleicht bin ich nach der Sache mit 1&1 ja auch schon paranoid.

Der Beitrag wurde von cyberpeter bearbeitet: 22.03.2006, 16:46


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Gast_2cool_*
Beitrag 22.03.2006, 16:52
Beitrag #14






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QUOTE(2cool @ 22.03.2006, 16:19)
[...]
Dazu würden mich weitere Infos sehr interessieren..... [right][snapback]138912[/snapback][/right]


@cyberpeter:
Womit Du aber nicht aufwarten kannst? confused.gif
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cyberpeter
Beitrag 22.03.2006, 17:29
Beitrag #15



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Hallo,

Auszug aus heise online:
Die Bundesregierung sagt dem illegalen Treiben in Tauschbörsen mit dem Regierungsentwurf zum so genannten 2. Korb des Urheberrechts nun entschlossen den Kampf an. Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen.

Falls Du dass meinst. wink.gif

Diese Vorlage entspricht ungefähr dem, was eigentlich in der EU-Richtline ursprünglich gestanden hat und jetzt etwas abgemildert wurde. Es ist ja verständlich, denn wenn, wie in der gültigen EU-Richtline nur dann ein Auskunftsanspruch da ist, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, was in den Staatsanwaltschaften los sein wird bzw. schon ist. So ist der Musikindustrie gegenüber die Bagatellgrenze auch besser zu verkaufen.


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Max
Beitrag 22.03.2006, 17:42
Beitrag #16



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Verstehe ich nicht ganz. Gerade die Musik -u. Filmindustrie ist doch gegen die Bagatellgrenze.

Aber mal ein anderer Gedankengang. Der private Rechtehalter soll private Informationen bekommen. Wieso? Wenn laut Gesetz eine Straftat vorliegt, kann der private Rechtehalter Anzeige erstatten und die Behörden ermitteln. Oder verstehe ich da jetzt rechtsstaatlich was falsch?

Gruß Max


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Universum
Beitrag 22.03.2006, 17:50
Beitrag #17



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Privates Kopieren bleibt erlaubt
Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts
Berlin (ap). Das private Kopieren nicht kopiergeschützter Werke bleibt erlaubt. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor, den am Mittwoch in Berlin das Kabinett beschloss. Nicht gestattet sind und bleiben allerdings Kopien von Vorlagen, die offensichtlich illegal sind. "Das Knacken vom Kopierschutz ist verboten", stellte Justizministerin Brigitte Zypries klar. Auch der gewerbsmäßige Vertrieb von kopierten CDs oder Filmen bleibt eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

Zum Artikel
mfg


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glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
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Gast_2cool_*
Beitrag 22.03.2006, 18:00
Beitrag #18






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QUOTE(cyberpeter @ 22.03.2006, 17:28)
Hallo,
Auszug aus heise online:
Die Bundesregierung sagt dem illegalen Treiben in Tauschbörsen mit dem Regierungsentwurf zum so genannten 2. Korb des Urheberrechts nun entschlossen den Kampf an. Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen.
Falls Du dass meinst.
[...][right][snapback]138965[/snapback][/right]


Ja klar, das meine ich. smile.gif


Das ist ein starkes Stück. Es ist zwar gut in Formulierungen verpackt, aber imho ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Wie schon bemerkt wurde, lässt sich das nicht mit dem vereinbaren , was man sich unter einem Rechtsstaat vorstellt. Vermeitlich Geschädigte Parteien übernehmen selbst die Ermittlungen?

Ich kann mir schon denken, wie das vor Gericht dann ausgeht: Der Angeklagte ist immer der Dumme, besonders wenn es gegen einen Konzern geht. Und wer garantiert, dass die Konzerne die Verbindungsdaten nicht für ihre Marktnanlysen nutzen? dry.gif


Ich kann es immer noch nicht glauben.....
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MyThinkTank
Beitrag 22.03.2006, 18:53
Beitrag #19



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@cyberpeter:
Von 1&1 würde ich in der Tat auch die Finger lassen. Ich kennen keinen 1&1-Nutzer, der mit denen nicht viel Ärger hatte.

Die Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs finde ich ebenfalls recht brisant. Da bin ich sehr gespannt, wie höchste deutsche Gerichte das am Ende bewerten. Steht hinter diesem Auskunftsanspruch ein wirkliches Rechtsinteresse oder ein kommerzielles Interesse? Im ersten Falle steht nur der Staatsanwaltschaft bzw. einem Richter dieser Auskunftsanspruch zu, im zweiten Falle würde die Auskunft gegen mehrere Rechtsgrundsätze verstoßen, u. a. gegen das Persönlichkeitsrecht.

Das bleibt noch spannend ...
MTT


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Max
Beitrag 22.03.2006, 19:30
Beitrag #20



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QUOTE(MyThinkTank @ 22.03.2006, 18:52)
Im ersten Falle steht nur der Staatsanwaltschaft bzw. einem Richter dieser Auskunftsanspruch zu, im zweiten Falle würde die Auskunft gegen mehrere Rechtsgrundsätze verstoßen, u. a. gegen das Persönlichkeitsrecht.

Das bleibt noch spannend ...
MTT
[right][snapback]138993[/snapback][/right]


Ich kenne es auch nur so.

Frage bleibt, wieviele Menschen hierzulande überhaupt ihre Rechte kennen, diese anwenden und ggf. klagen. Letzteres kostet auch Geld.

Gruß Max


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