Ich zitiere jetzt mal einen Text von Witti, aus diesem http://www.rokop-security.de/board/index.php?act=ST&f=9&t=110
Hallo Heike. Mann muss da etwas differenzieren. Es ist nicht illegal weil weder ordnungswidrig, noch ein Vergehen. Es widerspricht "lediglich" dem Vertrag mit der Telekom. Ein Betrug kann ich darin jedenfalls nicht entdecken. Insofern sind auch Diskussionen und Anleitungen dazu keine strafbare Handlung, sondern völlig legal. Ich werde das aber noch mal nachprüfen.
Hallo Witti,
http://www.netzwerkrouter.de/Router/Router_FAQ/router_faq.htm ist es unter
15. Ist der Einsatz eines Routers bei T-Online zulässig?
etwas erklärt.
Eine Familie, eine Flat, das ist wohl vertragsgemäß, aber wenn jetzt über meine Flat noch die Nachbarn ins Internet gehen, dann halte ich mich nicht an den abgeschlossenen Vertrag und schädige dadurch den Provider.
Nun, es ist wohl vergleichbar mit keine Fernsehgebühren zahlen oder Premiere ohne Abo zu sehen. Beides ist nicht legal.
Ich denke schon, wenn man sich nicht vertragsgemäß verhält, ist es Betrug, weil dem Provider letztlich Entgelte vorenthalten werden.
Aber, das ist meine Meinung, und, wie gesagt, es geht mir um die grundsätzliche Problematik, nicht um Dein W-LAN.
Einen Betrug (sowohl im moralischen, als auch im rechtlichen Sinn) kann darin absolut nicht entdecken. Ich unterhalte mit der Telekom ein Vertragsverhältnis. Ich bekomme eine Leistung und zahle dafür. Nun lasse ich einen Dritten teilhaben. Wieso ist das Betrug? Ist es ebenfalls Betrug, eine Zeitung zu kaufen und in der Bahn einen Fremden mitlesen zu lassen? Oder eine Ausio-CD in Gegenwart anderer abzuspielen?
Einzig die AGB von T-Online könnten mich daran hindern. Hier stellt sich die Frage der Nachweisbarkeit.
Bei der Telekom sind die Ansprüche, Rechte und Pflichten der Kunden ftp://software.t-online.de/pub/service/pdf/agbdiens.pdf einzusehen. Diese Weitergabe an Dritte ist meiner Meinung nach eine Vertragsverletzung, auch wenn sie bisher offenbar noch nicht mit Schadensersatzansprüchen belegt ist.
Anders ist es bei http://www.teldafin.de/qdsl/qdslagb.htm Provider.
Nabend Heike,
keine Sorge, ich nehme das absolut nicht persönlich. Das Thema ist wirklich diskutabel!
Aber "Betrug" ist ein hartes Wort und in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen zu betrachten:
1. Der Straftatbestand "Betrug". Dieser scheint zunächst einfach, ist aber in Wirklichkeit recht Komplex. Ich sehe nicht, dass das teilen eines Zugangs eine Straftat wäre.
2. "Betrug" Im moralischen Sinn. Es stellt sicherlich einen Vertragsbruch da und ist daher zivilrechtlich problematisch. Doch moralische Bedenken habe ich aus den von mir bereits in vorherigen Postings genannten Gründe nicht. Du siehst meine Beispiele mit der Zeitung oder der CD auch nicht moralisch bedenklich, sondern begründest den Unterschied in unterschiedlichen AGB.
Nun mag man es als unmoralisch betrachten, sich nicht in vollem Umfang an AGB zu halten. Ich sehe das, vor allem in diesem Fall, nicht so.
In Bezug auf Moral zu diesem speziellen Thema haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
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