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> Ein Urteil das Hoffnung macht!, OVG Hamburg gegen den Überwachungsstaat
hypnosekroete
Beitrag 02.05.2007, 11:17
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In Sachen Informationsbeschaffung scheinen die Gerichte zumindest teilweise dem Kontroll- und Spitzelwahn der Behörden Einhalt zu Gebieten, wie ein Urteil vom OVG Hamburg zeigt.

Darum ging es:
ZITAT

Die Ausländerbehörde Hamburg-Nord hatte eine private Detektei beauftragt, um bei Ermittlungen gegen eine Bosnierin wegen des Scheinehe-Verdachts Daten auszuspionieren. Die Ermittlungen der Detektei hätten ergeben, dass die Eheleute nicht zusammenlebten. [...]
Die Ausländerbehörde verletze das im Grundgesetz geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon gedeckte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn sie zur Aufklärung des Sachverhalts bei einer Scheinehe eine private Detektei beauftrage, u. a. eine verdeckte Videoüberwachung des Eingangsbereichs der Wohnung durchzuführen, die Handynummer des Mannes zu erfragen, an dessen Auto einen GPS-Peilsender anzubringen und eine neunmonatige Überwachung vorzunehmen.


Dies alles, nachdem Staatsanwaltschaft und Polizei erfolglos ermittelt hatten. ph34r.gif

Ein Sprecher des Bezirksamtes Nord (zuständig für die "Informationsbeschaffung"): "Die Intimsphäre der Personen ist zu keinem Zeitpunkt ausgespäht worden." [Ich denke, er hat die Irionie-Tags einfach vergessen...]

Das OVG Hamburg dazu:
ZITAT

Die Ausländerbehörde verletze das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung, [wenn sie die o.g. Maßnahmen anwendet]
Weder das Bundesrecht noch das Hamburgische Landesrecht sähen eine gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen vor. Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individueller Rechte erlangt habe, dürften grundsätzlich weder im weiteren Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbar verwertet werden.

Finde ich thumbup.gif , weil es zeigt, das der Zweck die Mittel nicht heiligt; Egal ob die Vorwürfe gegen die Bosnierin nun zutreffen oder nicht, Scheinehe ist natürlich auch kriminell, keine Frage, aber darum soll es hier nicht gehen.

Das Urteil sollte sich unser Bundesinnenschäuble mal zu Gemüte führen, von wegen unter Folter gewonnene Informationen uswusf.
Ich wäre für so oft abschreiben lassen, bis er's kapiert hat. biggrin.gif

Artikel im HH Abendblatt vom 26. April <Klick>
Artikel im HH Abendblatt vom 27. April <Klick>
Urteil des OVG Hamburg <Klick>



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