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> Richtline zum Schutz geistigen Eigentums
Gast_Witti_*
Beitrag 30.04.2004, 02:41
Beitrag #1






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Die Richtline zum Schutz geistigen Eigentums wurde vom Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, die Richtline binnen 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Was dies beinhaltet und welches Auswirkungen auf Wirtschaft sowie Privatpersonen zu erwarten sind, lesen sie im folgenden Artikel.

Die europaweite Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums soll die unterschiedlichen nationalen Regelungen harmonisieren und geistiges Eigentum durch verschärfte zivilrechtliche Mittel stärken. Damit reagiert die EU nichtzuletzt auf die zunehmende Software-Piraterie, der ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden zugeschrieben wird. Während industrielle Vereinigungen wie die Business Software Alliance hocherfreut sind, zeigen sich Daten- und Verbraucherschützer sowie Bürgerrechtler jedoch besorgt.

Kernpunkt der Richtlinie ist das Verbot von technischen Vorrichtungen zur Fälschung von Sicherheitsmerkmalen. Was genau eine solche darstellt, bleibt zum jetztigen Zeitpunkt ungewiss.

So drüfen Richter zukünftig die Herausgabe von Kontaktdaten potenzieller Raubkopierer und deren Mittäter verlangen und mit Hilfe von Hausdurchsuchungen durchsetzen. Auch Einsicht in Bankunterlagen oder andere vertrauliche Dokumente können Ermittler bald eher in Anspruch nehmen, als es heute der Fall ist.

Im Falle einer Nichtbeachtung der Vorschriften soll der Rechteverletzer - Privatpersonen eingeschlossen - dem Rechteinhaber das doppelte der Gebühren als Schadensersatz zahlen, die bei ordnungsgemäßem Kauf entstanden wären. Dabei wird nicht zwischen Fahrlässigkeit, Gutgläubigkeit und Vorsatz differenziert.

Betroffen sein könnten auch Fan-Projekte, die z.B. Übersetzungen in gemeintschaftlicher Arbeit erstellen. Aber auch Unternehmern, die sich eine kostspielige Patent-Recherche nicht leisten können, müssen den doppeltem Schadensersatz entrichten.

Positiv ist, dass OpenSource-Projekte künftig leichter gegen Urheberechtsverletzungen vorgehen können als bisher, da sie ihre oft über den Globus verteilten Entwickler stellvertretend vertreten dürfen.
Letzlich stärkt die neue Richtline zwar die Rechteinhaber, weniger aber die Urheber, Verbraucher und den Wettbewerb.
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Gast_Nautilus_*
Beitrag 30.04.2004, 07:27
Beitrag #2






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1.
Geistiges "Eigentum" ist im Grundsatz eines der schlimmsten Dinge, die es gibt. Nämlich ein gesetzlich fundiertes Monopol.

2.
Es gibt kein Naturrecht auf geistiges Eigentum. Warum auch? Das Teilen von Gedanken und Ideen bringt die Menscheit voran. Die Weigerung zu Teilen ist in der Regel asozial.

3.
Kopieren ist etwas anderes als Stehlen, denn dem "Bestohlenen" wird ja nichts weggenommen. Er teilt seine Ideen/Wissen etc. lediglich und handelt damit gemeinnützig. (Es besteht hier nicht das Problem der Ressourcenknappheit.)

4.
Hauptzweck des Urheberrechts ist der Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts. Die Werke des Urhebers sollen nicht verfälscht oder plagiatiert werden.

5.
Sinn und Zweck des Urheberrechts sollte es im Grundsatz nicht sein, dem Urheber eine unangemessen hohe Monopolrendite zu verschaffen.

6.
Wenn man geistiges Eigentum schützt (monopolisiert), dann muss zumindest nachgewiesen sein, dass ein solcher Schutz zur Förderung von Innovationen zwingend notwendig ist. Auch dann sind enge zeitliche Begrenzungen angebracht. Ausserdem muss verhindert werden, dass der Rechteinhaber eine unangemessen hohe Monopolrendite ziehen kann.

Just my 2 cents.

Der Beitrag wurde von Nautilus bearbeitet: 30.04.2004, 07:34
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Gast_Peter_*
Beitrag 30.04.2004, 11:17
Beitrag #3






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nur noch zum... ranting.gif thumbdown.gif
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docprantl
Beitrag 30.04.2004, 12:39
Beitrag #4



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Wenn ihr Rechteinhaber wärt, würdet ihr die Richtlinie immer noch so kritisch sehen? whistling.gif
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Gast_Optimist_*
Beitrag 30.04.2004, 16:01
Beitrag #5






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QUOTE(docprantl @ 30. April 2004, 13:38)
Wenn ihr Rechteinhaber wärt, würdet ihr die Richtlinie immer noch so kritisch sehen? whistling.gif

Vermutlich nicht. thumbdown.gif
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