Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung |
04.09.2007, 16:07
Beitrag
#21
|
|
Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.239 Mitglied seit: 07.09.2006 Wohnort: blup! Mitglieds-Nr.: 5.308 Betriebssystem: Windows 10 Pro Virenscanner: F-Secure Safe Firewall: Router |
Ich verstehe was du meinst aber sehe das mal von der anderen Seite, wenn wieder mal etwas großes aufsehenerregendes passiert dann wird man sich fragen "Was, die Leute dürfen sich dann auch noch hinter dem Grundrecht verschanzen". Ja, dürfen sie, darf jeder. Wobei es Grundrechte gibt die für alle Menschen gelten und solche die nur für deutsche Bundesbürger gelten. Grundrechte können eingeschränkt werden. Grundrechte brechen Bundesrecht und Landesrecht. Eine Grundgesetzänderung ist nicht so leicht wie manch einer glaubt. Unser Grundgesetz existiert nicht aus Jux und Dollerei, wer meint, man könnte für gewisse Dinge einfach mal auf das Grundgesetz und elementare Gesetzes des Zusammenlebens verzichten darf auch gerne wieder Sterne an die Kleidung fremder Mitbrüger pappen. Nichtsdestotrotz bezweifel ich ebenfalls ernsthaft den Nutzen diese "Trojaners", die Kriminellen Elemente wissen sich warscheinlich deutlich besser zu schützen als unserem Innenminister lieb ist. (Es wurden auch schon einige Schutzmaßnahmen bis hin zu Boot DVD hier angesprochen) Warten wir mal ab wann auf der Worldmap von F-Secure der Bundestrojaner ausbricht -------------------- Grüße
Caimbeul Xeon E3-1230 V2 + Macho HR-02 | 16GB DDR3 | ASUS GTX660 TI DirectCU II OC 2GB | ASRock H77 Pro4/MVP Samsung SSD 840 Pro 256GB | Dell UltraSharp U2311H - IPS | Lancool K58 + Dämmung | Steelseries Sensei Raw |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.09.2024, 06:17 |