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> Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung
Gast_skep_*
Beitrag 27.08.2007, 20:10
Beitrag #1






Gäste






Von netzpolitik.org:
ZITAT
Von einer anonymen Quellen wurden uns heute zwei interessante und bisher nicht öffentlich-zugängliche Dokumente zugespielt, die wir den interessierten Lesern nicht vorenthalten wollen:

Das Bundesjustizministerium hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird.

Die SPD-Fraktion hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird.
mehr hier: http://netzpolitik.org/2007/bundesinnenmin...e-durchsuchung/

Erste interessante Auswertungen gibts u.a. hier:
http://blog.fefe.de/?ts=b82dc613
http://blog.kairaven.de/archives/1306-Die-...an-das-BMJ.html

Natürlich sollten diese beiden Dokumente noch unter Vorbehalt betrachtet werden, da die Echtheit nicht 100% gewährleistet werden kann..
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Voyager
Beitrag 02.09.2007, 18:33
Beitrag #2



Ist unverzichtbar
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Ich verstehe was du meinst aber sehe das mal von der anderen Seite, wenn wieder mal etwas großes aufsehenerregendes passiert dann wird man sich fragen "Was, die Leute dürfen sich dann auch noch hinter dem Grundrecht verschanzen" .


--------------------
Der Beitrag wurde von Unbekannt bearbeitet: Morgen, 06:00
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"Irgendwelche Politiker mögen irgendwann mal einen cleveren Gedanken haben, aber in der Regel plappern sie nur die Agenda der Lobbyisten nach."
Lobbyismus für Dummies : http://www.youtube.com/watch?v=P_QVyOGnIrI
Einschätzung zur Wikileaks Lage : http://www.youtube.com/watch?v=HVJAUECLdo8 , http://www.youtube.com/watch?v=gWR4VAyva6s
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Caimbeul
Beitrag 04.09.2007, 16:07
Beitrag #3



Gehört zum Inventar
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ZITAT(bond7 @ 02.09.2007, 19:32) *
Ich verstehe was du meinst aber sehe das mal von der anderen Seite, wenn wieder mal etwas großes aufsehenerregendes passiert dann wird man sich fragen "Was, die Leute dürfen sich dann auch noch hinter dem Grundrecht verschanzen".


Ja, dürfen sie, darf jeder. Wobei es Grundrechte gibt die für alle Menschen gelten und solche die nur für deutsche Bundesbürger gelten.

Grundrechte können eingeschränkt werden. Grundrechte brechen Bundesrecht und Landesrecht.

Eine Grundgesetzänderung ist nicht so leicht wie manch einer glaubt.

Unser Grundgesetz existiert nicht aus Jux und Dollerei, wer meint, man könnte für gewisse Dinge einfach mal auf das Grundgesetz und elementare Gesetzes des Zusammenlebens verzichten darf auch gerne wieder Sterne an die Kleidung fremder Mitbrüger pappen.

Nichtsdestotrotz bezweifel ich ebenfalls ernsthaft den Nutzen diese "Trojaners", die Kriminellen Elemente wissen sich warscheinlich deutlich besser zu schützen als unserem Innenminister lieb ist. (Es wurden auch schon einige Schutzmaßnahmen bis hin zu Boot DVD hier angesprochen)

Warten wir mal ab wann auf der Worldmap von F-Secure der Bundestrojaner ausbricht wink.gif


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Grüße
Caimbeul

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