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> Schutz Alleinerziehender in der DDR?
Gast_Bo Derek_*
Beitrag 01.09.2003, 20:59
Beitrag #1






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Weiß jemand, welche speziellen Programme es in der DDR zum Schutz Alleinerziehender gab? Anscheinend gab es erheblich mehr Alleinerziehende, als in Westdeutschland und anscheinend lag das an irgendeiner staatlichen Förderung/Stütze. Weiß jemand mehr?
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Gast_skep_*
Beitrag 01.09.2003, 21:11
Beitrag #2






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Lies mal hier: http://www.volkmar-weiss.de/iq-falle-s150.html

Dann hab ich noch das gefunden:
ZITAT
Seit 1972 bestand die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung von der Berufstätigkeit für den Fall , dass man keinen Krippenplatz für das Kind fand oder das Kind krippenuntauglich war. Als Bezahlung bekam man das gesetzliche Krankengeld, mindestens aber 250DM bei einem Kind. Eine entsprechende, wenn auch nicht gleichwertige, Möglichkeit wurde für verheiratete Frauen erst 1986 mit dem ,,Babyjahr" schon für das erste Kind eingeführt.
Die Kinder alleinstehender Mütter wurden bei der Vergabe von Krippenplätzen bevorzugt berücksichtigt. Seit 1967 gab es die Möglichkeit für alleinerziehende Mütter , auch im Fall längerer Krankheit des Kindes zu dessen Betreuung zu Hause zu bleiben , wobei dafür Krankengeld für die Mutter gezahlt wurde zwischen 65% und 90% des Nettoverdienstes, ja nach Kinderzahl. Für verheiratete Mütter gab es eine entsprechende Regelung erst ab 1984 und dann auch nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern.
Es gab ein höheres Kindergeld für alleinstehende Mütter . Allerdings nur 25DM mehr.
Seit 1972 gab es besondere materielle und immaterielle Unterstützungsleistungen für Mütter, die sich noch in der Ausbildung befanden.


Ansonsten findest du bei google ne Menge Sachen dazu....
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 01.09.2003, 21:20
Beitrag #3


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Der Link ist spitze! Juhuuu! Dank Dir! notworthy.gif
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