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> Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
JFK
Beitrag 18.08.2003, 13:46
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Virenreporter
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Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß zu kündigen.
Der Kunde hatte sich geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluß zu akzeptieren, die den mehr als 3,6 Millionen DSL-Kunden der Telekom im Juli auf der Telefonrechnung mitgeteilt wurde. huh.gif

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JFK


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