Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom |
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Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom |
18.08.2003, 13:46
Beitrag
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Virenreporter Gruppe: Freunde Beiträge: 4.077 Mitglied seit: 15.04.2003 Mitglieds-Nr.: 6 Betriebssystem: Win XP Virenscanner: KAV |
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß zu kündigen.
Der Kunde hatte sich geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluß zu akzeptieren, die den mehr als 3,6 Millionen DSL-Kunden der Telekom im Juli auf der Telefonrechnung mitgeteilt wurde. Mehr... JFK -------------------- Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen
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