Rokop Security

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> WLAN, rechtliche Aspekte
Heike
Beitrag 09.05.2003, 12:38
Beitrag #1



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Ich zitiere jetzt mal einen Text von Witti, aus diesem Thread.
ZITAT
Möglichst kostengünstig ein Netzwerk mit einem meiner besten Freunde aufbauen, Internet-Kosten halbieren, einen kleinen Beitrag zum flächendeckenden WLAN liefern und ein wenig Bandbreite (ca. 12 Kb/sec) öffentlich nutzbar machen.


In dem von JFK hier verlinkten Artikel ist folgendes zu lesen:
ZITAT
Konkrete Angaben zu geplanten Standorten oder der Tarifstruktur machten die Unternehmen noch nicht.


WLAN verursacht also normalerweise zusätzliche Kosten, es ist ja sogar bei einigen Providern verboten, eine vereinbarte Flat-Rate zum Anschluß mehrerer PCs zu nutzen.

WLAN ist technisch reizvoll und es ist sicher interessant, über diese Möglichkeiten zu diskutieren. Aber ich würde mich strafbar machen, wenn neben meinem Mann noch unsere Nachbarn meine Flat-Rate nutzen würden, weil ich meinen Provider betrügen würde.

Die Diskussion kann also über die technischen Möglichkeiten geführt werden, aber sie kann auch Beihilfe zum Betrug sein. Für mich ergeben sich da gewisse Parallen zur Thematik der Freeware-Fernwartungs-Programme, die ja ebenfalls diese beiden, grundsätzlich vergleichbaren, Anwendungsmöglichkeiten bieten.

Um es ausdrücklich zu sagen, Witti, ich unterstelle Dir keine illegale Nutzung, Dein Thread war lediglich Veranlassung für mich, unter diesem Aspekt über dies Thema nachzudenken und darüber auch ein Gespräch mit meinem Mann zu führen, weil ja vielleicht meine Meinung zu Trojanern etwas einseitig ist. rolleyes.gif

Seine Meinung: "Wenn man über Dinge nicht redet, die auch kriminell eingesetzt werden könnten, darf man über dieses Thema eigentlich auch nicht reden."

Mich würde mal Eure Meinung interessieren.
Unbestritten ist sicherlich, dass die Möglichkeiten, die WLAN bietet, geeignet sind, Provider zu betrügen.
Müßte nicht also dieses Thema, rein logisch betrachtet, auch ein Tabu-Thema sein? Man müßte es eigentlich so sehen.


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Gast_Witti_*
Beitrag 09.05.2003, 15:09
Beitrag #2






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Hallo Heike. Mann muss da etwas differenzieren. Es ist nicht illegal weil weder ordnungswidrig, noch ein Vergehen. Es widerspricht "lediglich" dem Vertrag mit der Telekom. Ein Betrug kann ich darin jedenfalls nicht entdecken. Insofern sind auch Diskussionen und Anleitungen dazu keine strafbare Handlung, sondern völlig legal. Ich werde das aber noch mal nachprüfen.
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Heike
Beitrag 09.05.2003, 16:02
Beitrag #3


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Hallo Witti,

hier ist es unter
15. Ist der Einsatz eines Routers bei T-Online zulässig?
etwas erklärt.

Eine Familie, eine Flat, das ist wohl vertragsgemäß, aber wenn jetzt über meine Flat noch die Nachbarn ins Internet gehen, dann halte ich mich nicht an den abgeschlossenen Vertrag und schädige dadurch den Provider.

Nun, es ist wohl vergleichbar mit keine Fernsehgebühren zahlen oder Premiere ohne Abo zu sehen. Beides ist nicht legal.
Ich denke schon, wenn man sich nicht vertragsgemäß verhält, ist es Betrug, weil dem Provider letztlich Entgelte vorenthalten werden.

Aber, das ist meine Meinung, und, wie gesagt, es geht mir um die grundsätzliche Problematik, nicht um Dein W-LAN.


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Gast_Witti_*
Beitrag 09.05.2003, 16:47
Beitrag #4






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Einen Betrug (sowohl im moralischen, als auch im rechtlichen Sinn) kann darin absolut nicht entdecken. Ich unterhalte mit der Telekom ein Vertragsverhältnis. Ich bekomme eine Leistung und zahle dafür. Nun lasse ich einen Dritten teilhaben. Wieso ist das Betrug? Ist es ebenfalls Betrug, eine Zeitung zu kaufen und in der Bahn einen Fremden mitlesen zu lassen? Oder eine Ausio-CD in Gegenwart anderer abzuspielen?

Einzig die AGB von T-Online könnten mich daran hindern. Hier stellt sich die Frage der Nachweisbarkeit.
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Heike
Beitrag 09.05.2003, 19:42
Beitrag #5


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Bei der Telekom sind die Ansprüche, Rechte und Pflichten der Kunden hier einzusehen. Diese Weitergabe an Dritte ist meiner Meinung nach eine Vertragsverletzung, auch wenn sie bisher offenbar noch nicht mit Schadensersatzansprüchen belegt ist.

Anders ist es bei diesem Provider.
ZITAT
8.9 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten kann QSC das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen und darüber hinaus Schadensersatz wegen des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens verlangen.


Beim Kauf einer Zeitung geht man keine derartigen AGBs ein, beim Kauf einer CD ist es mir nicht bekannt, ob es Nutzungdbedingungen gibt.

Also, die nicht vertragsgemäße Nutzung des Internetanschlusses mit dem Wissen, den Provider zu schädigen, nämlich um die Gebühren des zusätzlichen Nutzers, ist meiner Meinung nach Betrug. Ob er bewiesen werden kann oder nicht, ist dabei nicht das Entscheidende.

Bei einer Abrechnung nach Datenvolumen sieht es natürlich anders aus, aber wir reden ja jetzt über Anschlüsse mit Flat-Rate, sonst gäbe es ja keine Kostenersparnis. rolleyes.gif

@Witti, Du bist dummerweise Veranlassung, mir geht es wirklich um das grundsätzliche Problem. smile.gif Nicht falsch verstehen, bitte. smile.gif


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Gast_Witti_*
Beitrag 10.05.2003, 00:22
Beitrag #6






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Nabend Heike,

keine Sorge, ich nehme das absolut nicht persönlich. Das Thema ist wirklich diskutabel!

Aber "Betrug" ist ein hartes Wort und in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen zu betrachten:

1. Der Straftatbestand "Betrug". Dieser scheint zunächst einfach, ist aber in Wirklichkeit recht Komplex. Ich sehe nicht, dass das teilen eines Zugangs eine Straftat wäre.

2. "Betrug" Im moralischen Sinn. Es stellt sicherlich einen Vertragsbruch da und ist daher zivilrechtlich problematisch. Doch moralische Bedenken habe ich aus den von mir bereits in vorherigen Postings genannten Gründe nicht. Du siehst meine Beispiele mit der Zeitung oder der CD auch nicht moralisch bedenklich, sondern begründest den Unterschied in unterschiedlichen AGB.

Nun mag man es als unmoralisch betrachten, sich nicht in vollem Umfang an AGB zu halten. Ich sehe das, vor allem in diesem Fall, nicht so.

In Bezug auf Moral zu diesem speziellen Thema haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
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