Rokop Security

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> WLAN, rechtliche Aspekte
Heike
Beitrag 09.05.2003, 12:38
Beitrag #1



Gehört zum Inventar
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Ich zitiere jetzt mal einen Text von Witti, aus diesem Thread.
ZITAT
Möglichst kostengünstig ein Netzwerk mit einem meiner besten Freunde aufbauen, Internet-Kosten halbieren, einen kleinen Beitrag zum flächendeckenden WLAN liefern und ein wenig Bandbreite (ca. 12 Kb/sec) öffentlich nutzbar machen.


In dem von JFK hier verlinkten Artikel ist folgendes zu lesen:
ZITAT
Konkrete Angaben zu geplanten Standorten oder der Tarifstruktur machten die Unternehmen noch nicht.


WLAN verursacht also normalerweise zusätzliche Kosten, es ist ja sogar bei einigen Providern verboten, eine vereinbarte Flat-Rate zum Anschluß mehrerer PCs zu nutzen.

WLAN ist technisch reizvoll und es ist sicher interessant, über diese Möglichkeiten zu diskutieren. Aber ich würde mich strafbar machen, wenn neben meinem Mann noch unsere Nachbarn meine Flat-Rate nutzen würden, weil ich meinen Provider betrügen würde.

Die Diskussion kann also über die technischen Möglichkeiten geführt werden, aber sie kann auch Beihilfe zum Betrug sein. Für mich ergeben sich da gewisse Parallen zur Thematik der Freeware-Fernwartungs-Programme, die ja ebenfalls diese beiden, grundsätzlich vergleichbaren, Anwendungsmöglichkeiten bieten.

Um es ausdrücklich zu sagen, Witti, ich unterstelle Dir keine illegale Nutzung, Dein Thread war lediglich Veranlassung für mich, unter diesem Aspekt über dies Thema nachzudenken und darüber auch ein Gespräch mit meinem Mann zu führen, weil ja vielleicht meine Meinung zu Trojanern etwas einseitig ist. rolleyes.gif

Seine Meinung: "Wenn man über Dinge nicht redet, die auch kriminell eingesetzt werden könnten, darf man über dieses Thema eigentlich auch nicht reden."

Mich würde mal Eure Meinung interessieren.
Unbestritten ist sicherlich, dass die Möglichkeiten, die WLAN bietet, geeignet sind, Provider zu betrügen.
Müßte nicht also dieses Thema, rein logisch betrachtet, auch ein Tabu-Thema sein? Man müßte es eigentlich so sehen.


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Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden.
(Kettcar)
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Gast_Witti_*
Beitrag 10.05.2003, 00:22
Beitrag #2






Gäste






Nabend Heike,

keine Sorge, ich nehme das absolut nicht persönlich. Das Thema ist wirklich diskutabel!

Aber "Betrug" ist ein hartes Wort und in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen zu betrachten:

1. Der Straftatbestand "Betrug". Dieser scheint zunächst einfach, ist aber in Wirklichkeit recht Komplex. Ich sehe nicht, dass das teilen eines Zugangs eine Straftat wäre.

2. "Betrug" Im moralischen Sinn. Es stellt sicherlich einen Vertragsbruch da und ist daher zivilrechtlich problematisch. Doch moralische Bedenken habe ich aus den von mir bereits in vorherigen Postings genannten Gründe nicht. Du siehst meine Beispiele mit der Zeitung oder der CD auch nicht moralisch bedenklich, sondern begründest den Unterschied in unterschiedlichen AGB.

Nun mag man es als unmoralisch betrachten, sich nicht in vollem Umfang an AGB zu halten. Ich sehe das, vor allem in diesem Fall, nicht so.

In Bezug auf Moral zu diesem speziellen Thema haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
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