Parents Friend, neue Version online |
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Parents Friend, neue Version online |
Gast_Rudi Carrera_* |
03.10.2005, 18:07
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#1
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Gäste |
Parents Friend, der elterliche Wachhund für unsere Kleinen, liegt in einer neuen Version vor. Das kostenlose Programm lässt sich individuell konfigurieren, so z.B. mit einem Zeitlimit, damit die lieben Kleinen nicht den ganzen Tag vor dem Bildschirm verbringen. Weiterhin ist ein Contentfilter implementiert. Dieser hilft beim Schutz unserer Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten.
Schaut euch das Programm einmal an. Rudi Carrera Der Beitrag wurde von Rudi Carrera bearbeitet: 03.10.2005, 18:08 |
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06.10.2005, 20:34
Beitrag
#2
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.694 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 13 Betriebssystem: win2k, XP, Vista Virenscanner: keinen Firewall: keine |
@JFK,
was ist bitte schön ist verkehrt daran, OptixPro zu nutzen? Natürlich würde man heute andere Programme nutzen, die techniche Entwicklung geht eben weiter. Fernwartung ist nicht verboten, wenn sie einvernehmlich erfolgt, ich denke, da stimmst Du mir zu. Jede andere Meinung würde jedenfalls nicht der deutschen Gesetzeslage entsprechen. Die Verwendung von Freeware wird hier auf anderen Gebieten auch durchaus unterstützt. QUOTE Vielleicht umreisst du mal kurz, was so ein Optix alles kann... ich wähle mal einen etwas praktischeren Weg, wenn es Dir recht ist. In der Anleitung zu Bifrost sind die vorhandenen Möglichkeiten beschrieben, wer es lesen mag, ich habe es mal geuppt. Bifrost ist ein moderneres RAT. http://rapidshare.de/files/5956120/Bifrost...g_v1.1.chm.html QUOTE(Zitat aus der Anleitung) Bifrost darf nur auf Ihren eigenen Computern benutzt werden oder auf Computern, bei denen der Besitzer ausdrücklich sein Einverständnis gegeben hat. Jeder Nutzer des Programms ist selbst dafür verantwotlich, dass die entsprechenden gesetzlichen, insbesondere die strafrechtlichen, Vorschriften eingehalten werden Es gibt kein Fernwartungsprogramm, was sich lediglich legal oder illegal einsetzen läßt, beide Möglichkeiten stehen jedem Programm offen. Aber wir weichen vom Thema ab, nur wollte ich eben Dein Posting nicht unbeantwortet lassen. Hier geht es um die Thematik, sollte das Programm wegen des intregierten Keyloggers in die Sigs der AV-Programme aufgenommen werden oder nicht. Da der Verwendungszweck offen ist und eine illegale Verwendung nicht auszuschließen ist, müßte es aufgenommen werden. Jede andere Bewertung erscheint willkürlich. @Anwani, das Rudi und Du euch vorbildlich mit Euren Kindern beschäftigt, davon bin ich überzeugt. -------------------- Lust auf Telefonsex? Unbeschwert nur hier. Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden. (Kettcar) |
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