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> Dialer in der deutschen Rechtsprechung
Gast_Bo Derek_*
Beitrag 07.09.2003, 17:17
Beitrag #1






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Nachdem das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" nun bereits seit fast einem Monat in Kraft ist, möchten wir von Rokop Security Ihnen einen kurzen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland geben.

Bereits am 10.5.2002 legte das Bundesamt für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Homepage) erste Vorschläge gegen den Missbrauch von 0190-Dialern vor. Obwohl die CDU Fraktion im Jahre 2002 durch eine Blockadepolitik der Umsetzung einer solchen Gesetzgebung vor allem durch den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Negativschlagzeilen machte, wurde dem Bundestag am 6.5.2003 ein Antrag vorgelegt, der ebenfalls Vorschläge zur Eindämmung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern enthält. Wesentliche Inhalte des letztendlich in Kraft getretenen Gesetzes, gehen aber auf den Kabinettsentwurf vom 11.4.2003 zurück. In diesem waren bereits wichtige Änderungen wie zum Beispiel die geänderte Auskunftspflicht, die Entgeltobergrenze oder die automatische Trennung nach einer Stunde enthalten. Am 13.6.2003 passierte dieser Gesetzesentwurf den Bundestag und sollte Anfang Juli in Kraft treten. Im Bundestag wurde jedoch auf Antrag der CDU/CSU regierten Länder der Vermittlungsausschuss angerufen, was das Inkrafttreten des Gesetzes aber nur marginal verzögerte. Die Bedenken der unionsregierten Länder bezogen sich vor allem auf die Beschneidung von Länderkompetenzen durch die Regulierungsbehörde. Dementsprechend sind die Befugnisse der Regulierungsbehörde in §43c durch die Zuständigkeiten der Länder und anderer Behörden beschränkt. Am 2.7.2003 wurde das Gesetz im Bundesrat gebilligt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde. Innerhalb von fünf Tagen muss die Behörde einen Antrag beantworten und den Namen, sowie die ladungsfähige Anschrift des Mehrwertdiensteanbieters angeben.
- Die Rufnummer und alle Preisbestandteile müssen für den Endverbraucher sichtbar sein
- Bei Faxabruf muss die Anzahl der Seiten mit angegeben werden
- Auch bei Weiterleitungen auf kostenpflichtige Rufnummern muss spätestens drei Sekunden vor der Weiterleitung auf die entstehenden Kosten hingewiesen werden
- Der Maximalbetrag darf nur 2,- € pro Minute oder bei Blocktarifen 30,- € pro Einwahl betragen. Darüber hinausgehende Preise müssen vom Kunden explizit angefordert werden. Das Verfahren hierzu regelt die Regulierungsbehörde
- Nach jeweils einer Stunde muss die Verbindung vom Anbieter getrennt werden. Auch in diesem Fall kann der Kunde durch ein geeignetes Verfahren eine längere Verbindungszeit beantragen.
- Anwählprogramme dürfen nur genutzt werden, wenn diese bei der Regulierungsbehörde registriert worden sind. Die Möglichkeit zu einer rechtswidrigen Nutzung kann zur Ablehnung des Programms führen.
- Dialer dürfen nur mit von der Regulierungsbehörde vergebenen Nummern betrieben werden.

Ein besonders wichtiger Punkt ist sicher die Registrierungspflicht. Nach einer Meldung von Dialerschutz.de haben jedoch zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes lediglich zehn Firmen ihre Anwählprogramme registrieren lassen. Im Internet sind aber weitaus mehr Dialer zu finden. Man könnte natürlich nun der Regulierungsbehörde vorwerfen, die unrechtmässige Nutzung von Einwählprogrammen nicht einzudämmen. Laut § 43c Abs. 1 ist sie jedenfalls dazu berechtigt, die Entziehung der Rufnummer bei nicht rechtmässiger Nutzung von Mehrwertdiensten anzuordnen. Das liegt nun auch schon dann vor, wenn über Anwählprogramme kostenpflichtige Angebote unterbreitet werden, die nicht bei der Regulierungsbehörde registriert sind.

Die Praxis wird also zeigen, ob die Behörde ihre Befugnisse nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht gegenüber dem Verbraucher versteht. Wenigstens dürften Anbieter von nicht registrierten bzw. rechtswidrigen Dialern nun keinen Rechtsanspruch mehr gegen den Geschädigten haben.

Downloads:
- Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertrufnummern. Originaltext:
Angehängte Datei  bgbl103s1590.pdf ( 37.98KB ) Anzahl der Downloads: 39

- Was tun bei Rufnummernmissbrauch? - Broschüre der Regulierungsbehörde inklusive Formular zur Auskunftsanfrage:
Angehängte Datei  regtp_facts.pdf ( 332.79KB ) Anzahl der Downloads: 44


Links:
- Informationen der RegTP
- Dialerschutz.de

Fragen und Anmerkungen sind willkommen!
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