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Gast_Faith_* |
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Beitrag
#1
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Gäste ![]() |
Mein Vermieter hat vor ca. einem halben Jahr das Haus seiner Mutter übernommen. Sprich jetzt ist er der Hausherr. Nun damit hab ich keine Probleme, ich zahl pünktlich meine Miete etc....
Aber jetzt knallt er durch ![]() Am Sa. wurde mir mitgeteilt, dass das Treppenhaus gestrichen werden soll ( viel zu kurzfristig, da ich arbeiten muss. ) Sie sagte, dass sie um 8 in die Wohnung müssten, um das Gestell in meine Wohnung zu stellen, weil meine letzte Treppe zu klein wäre. Ich ging davon aus, dass sie um 8 in die Wohnung gehen und fertig. Ich komm nachhause, es wurde nichts gemacht und jetzt kommt der Hammer, aufeinmal bummberts mächtig an meine Tür, die Vermieterin ( die Frau ) macht mich an uns meint, wo ich den bitte heute morgen um 8 gewesen bin. Ich hab gesagt, dass ich arbeiten musste, ich fange um 7 Uhr an. Dann macht die mich blöd an und meinte, sie habe mich am Sa. gefragt, ob ich am Mo. um 8 da sei. Nur der Haken ist, dass sie mich das NICHT gefragt hat, sondern das sie um 8 in die Wohnung muss ( sie hat den Ersatzschlüssel ) das habe ich ihr auch gesagt, sie meinte nur, das stimmt nicht. Gut dagegen sagen wollte ich jetzt dann auch nicht. Aufeinmal, schrie der Ehemann hoch, da er jetzt der Hauseigentümer sei, möchte er eine Wohnungsbegehung machen ( auch kein Problem, aber er muss mir das mind. 3-4 Wochen vorher mitteilen ). Er meinte dann, er werde es mir morgen schriftl. geben und wehe die Wohnung ist ein Saustall ( was sie nicht ist, halt typisches Singlewohnung ), dann drehe er mir den Hals um und es knallt dann, er hat langsam die Schnauze voll. Ich hab dann einfach Wutentbrannt die Tür zugemacht. Ich hatte letztes Jahr auch schon mächtig terror mit denen, bis ich die Schnauze voll hatte und es meinem Mieterschutzverein mitgeteilt hatte und meine Vermieter bekamen dann ein Schreiben von denen und aufeinmal war Ruhe und jetzt fängt das ganze schon wieder an, nur diesmal mit Drohungen. Ich weiß mir bald nicht mehr zu helfen ![]() Jetzt meinte sie auch noch, ich solle gefälligst morgen um 8 da sein, damit die in die Wohnung können. Sollte ich nicht da sein ( ich muss aber um 7 anfangen arbeiten ) wird sie mir alles in Rechnung stellen, weil der Maler dann angeblich nicht an die Lampe rankommt, bzw. an die Decke ( was in meinen Augen völliger Humbug ist, da meine Vermieter die Birnen immer auswechseln konnten ohne Probleme ). Ich weiß nicht mehr was ich dbzgl. machen soll. Was meint Ihr ? Der Beitrag wurde von Faith bearbeitet: 30.05.2005, 18:39 |
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Beitrag
#2
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![]() Salmei, Dalmei, Adonei ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 4.871 Mitglied seit: 28.05.2003 Mitglieds-Nr.: 95 ![]() |
@ all
Leider hat der Vermieter ein Begehungsrecht, (mit Schlüßel oder weiß ich nicht genau) und der Vermieter kan deine Wohnung besuchen/erkunden ![]() Als Beispiel auch Nachts um Drei ? < NEIN, oder ?> Catweazle -------------------- Ich habe keine Homepage, wers nicht glaubt:
http://catweazle.hat-gar-keine-homepage.de/ Spend most of my time in a state of Dementa wondering where I am. |
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Gast_skep_* |
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Beitrag
#3
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Gäste ![]() |
QUOTE(Catweazle @ 30.05.2005, 21:44) @ all Leider hat der Vermieter ein Begehungsrecht, (mit Schlüßel oder weiß ich nicht genau) und der Vermieter kan deine Wohnung besuchen/erkunden ![]() [right][snapback]95639[/snapback][/right] Also so einfach nun auch wieder nicht. Ich hab z.B. nach dem Einzug damals gleich mal das Schloss ausgewechselt...hier kommt keiner *einfach* so rein :P Und es gibt immer noch sowas wie Mietrecht.... QUOTE Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter existiert nicht. Der darf nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis nicht betreten, und er hat auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel für die Mieterwohnung.
Ein allgemeine Überprüfung der Wohnung in Hinblick darauf, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist allenfalls im Abstand von 2 Jahren zulässig (AG Münster 28 C 6492/99, AG Köln 219 C 430/98). Nach Angaben des Mieterbundes kann der Vermieter außerdem Zutritt zur Mieterwohnung verlangen, wenn notwendige Reparaturen durchgeführt werden müssen, wenn der Mieter Mängelbeseitigung fordert, wenn Messeinrichtungen wie zum Beispiel Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen oder wenn der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung mit Kaufinteressenten oder Mietinteressenten besichtigen will. Bei der Vereinbarung derartiger Besichtigungstermine muss grundsätzlich auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Der Besichtigungstermin darf nur zu den üblichen Zeiten angesetzt werden, es reicht aus, wenn sich der Mieter einmal in der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin nimmt. Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 30.05.2005, 21:09 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025, 20:02 |