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Beitrag
#1
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![]() Virenreporter ![]() Gruppe: Freunde Beiträge: 4.077 Mitglied seit: 15.04.2003 Mitglieds-Nr.: 6 Betriebssystem: Win XP Virenscanner: KAV ![]() |
Laut diesem Artikel sieht ein Gesetzentwurf des US-Bundesstaat New Hampshire bei Einbruch in ein ungeschütztes Funknetz Straffreiheit vor. Dieser Entwurf nimmt also die Administratoren in die Pflicht.
Ein nicht ausreichender Schutz wird als fahrlässig gewertet. Wie ist hierzu die Rechtslage in Deutschland ? :rtfm: JFK -------------------- Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen
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Beitrag
#2
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![]() Leader of the Pack & Mr. Shishandis ![]() Gruppe: Administratoren Beiträge: 4.412 Mitglied seit: 19.04.2003 Wohnort: Kaufungen Mitglieds-Nr.: 43 Betriebssystem: Mac OS 10.5 Leopard Virenscanner: keinen Firewall: keine ![]() |
Wieder mal ein Thema, daß offenbar die Geister scheidet. Nur weil ich meine Terassentür offen habe, hat lange noch keiner das Recht mein Haus zu betreten. Auch dann, wenn ich es dem vermeintlichen Einbrecher nicht schwer mache.
Auf der anderen Seite, kann ich Dich (Cruz) auch gut verstehen. Manches WLAN ist sicher wie eine Einladung, was den Betreiber natürlich auch verpflichtet gewisse Grundregeln zu beachten. Allerdings sind die Bedienungsanleitungen von gängingen WLAN Kits nicht gerade hilfreich, um diese noch recht neue (zumindest für den Otto-Normaluser) Technik zu verstehen. -------------------- (-- Roman --)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025, 08:36 |