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Beitrag
#1
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![]() Virenreporter ![]() Gruppe: Freunde Beiträge: 4.077 Mitglied seit: 15.04.2003 Mitglieds-Nr.: 6 Betriebssystem: Win XP Virenscanner: KAV ![]() |
Laut diesem Artikel sieht ein Gesetzentwurf des US-Bundesstaat New Hampshire bei Einbruch in ein ungeschütztes Funknetz Straffreiheit vor. Dieser Entwurf nimmt also die Administratoren in die Pflicht.
Ein nicht ausreichender Schutz wird als fahrlässig gewertet. Wie ist hierzu die Rechtslage in Deutschland ? :rtfm: JFK -------------------- Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen
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Gast_cruz_* |
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Beitrag
#2
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Gäste ![]() |
ZITAT(JFK @ 30. April 2003, 21:02) Laut diesem Artikel sieht ein Gesetzentwurf des US-Bundesstaat New Hampshire bei Einbruch in ein ungeschütztes Funknetz Straffreiheit vor. Ich bin mir nicht sicher, ob man das Einbruch nennen kann ![]() ZITAT Dieser Entwurf nimmt also die Administratoren in die Pflicht. Ein nicht ausreichender Schutz wird als fahrlässig gewertet. Wie ist hierzu die Rechtslage in Deutschland ? :rtfm: AFAIK genauso. Für Strafbarkeit muss eine "besondere Sicherung" umgangen worden sein. Ich hoffe das bleibt auch so, sonst kann man mich in Zukunft anzeigen, wenn ich nen anonymous-FTP benutze ![]() .cruz |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025, 08:16 |