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Beitrag
#1
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![]() Virenreporter ![]() Gruppe: Freunde Beiträge: 4.077 Mitglied seit: 15.04.2003 Mitglieds-Nr.: 6 Betriebssystem: Win XP Virenscanner: KAV ![]() |
Viele User beklagen mangelnde Reichweite, sowie Verbindungseinbrüche im WLAN Netzwerk. Das das nicht so sein muß, hat eine innovative Arbeitsgruppe aus New York bewiesen. B)
Der Beweis ![]() ![]() JFK -------------------- Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen
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Gast_Witti_* |
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Beitrag
#2
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@ Bo
Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt: ZITAT Bluetooth und Wireless Local Area Networks (WLAN) Bluetooth und Wireless Local Area Networks sind Anwendungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, mit deren Hilfe verschiedene Geräte zur Telekommunikation und Datenverarbeitung kabellos und mobil miteinander verbunden werden. Der Nahbereichs-Funk Bluetooth zielt vorrangig auf die Kopplung von Peripheriegeräten im Bürobereich ab (z.B. PC, Notebook, Lap- und Palmtop, Organizer, Drucker, Scanner). Der verwendete Frequenzbereich liegt zwischen 2400 und 2480 MHz. Bluetooth verfügt über drei Leistungsklassen: 1 mW für Anwendungen im Nahbereich bis ca. 10 m, 2,5 mW im Bereich des Büroarbeitsplatzes bis ca. 30 - 50 m, sowie 100 mW für Entfernungen bis ca. 100 m. Der Schwerpunkt der Anwendungen von Bluetooth liegt auf den beiden niedrigeren Leistungsklassen. Zur Überbrückung größerer Entfernungen und insbesondere auch für die Bildung weiträumiger PC-Netzwerke über Funk kommt WLAN zur Anwendung. Über Einsteckkarten für PC's können die Geräte direkt miteinander kommunizieren. Über zentrale Zugangspunkte (Access Points, Hot Spots) sind Verbindungen mit dem Festnetz möglich. Mobile Arbeitsplätze in Firmen können damit an das hauseigene Datennetz angebunden werden, Studenten und Mitarbeiter von Universitäten werden mit Hilfe von WLAN vernetzt, und Hotels, Flughäfen oder andere Einrichtungen bieten mittlerweile drahtlose Zugänge z. B. ins Internet an. In Deutschland war bisher ein Standard mit einem Frequenzbereich knapp über 2,4 GHz gültig. Seit dem 13. November 2002 ist auch ein Frequenzbereich um 5 GHz freigegeben. Die maximal zulässige Strahlungsleistung der Geräte (Access Points) ist abhängig vom Frequenzbereich. Sie beträgt im Frequenzbereich um 2400 MHz 100 mW, im Frequenzbereich von 5150 - 5350 MHz bei einer Nutzung ausschließlich innerhalb geschlossener Räume 200 mW und im Frequenzbereich zwischen 5470 und 5725 MHz bei einer Nutzung sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Räume 1 W. Aufgrund der geringen Sendeleistungen sowohl bei Bluetooth als auch bei WLAN findet die 26. BImSchV für diese Funksendeanlagen keine Anwendung. Nach den wenigen derzeit vorliegenden Untersuchungen werden die international empfohlenen Referenzwerte für diesen Frequenzbereich von WLAN- und Bluetooth-Anlagen eingehalten. Um belastbare Aussagen über die tatsächliche Höhe der Expositionen machen zu können, sollen entsprechende Untersuchungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens des "Aktionsprogramms NIR Mobilfunk" des Bundesumweltministeriums (Forschungsprogramm Mobilfunk) durchgeführt werden. Stärkere Antennen müssten also amtlich angemeldet bzw. die Erlaubnis beantragt werden. |
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