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29.07.2008, 15:30
Beitrag
#1
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War schon mal da Gruppe: Mitglieder Beiträge: 38 Mitglied seit: 27.07.2006 Mitglieds-Nr.: 5.165 Betriebssystem: Win 8.1 Pro 64 Bit Virenscanner: KIS 2015 Firewall: KIS 2015 |
Hallo zusammen,
vor nicht allzulanger Zeit surfe ich so durchs Netz und suche einen Treiber werde über google auf eine Seite aufmerksam gemacht, besuche diese und klicke um auf die vermeintliche Treiberübersicht zu kommen und gebe eine eMail Adresse ein um weiter kommen zu können nun ja, das hat mich nicht weiter gebracht, der Treiber obwohl über google als Suchergebnis gelisetet war nicht zu finden - nach Ablauf von etwas über 14 Tagen bekam ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von Euro xx, ich hätte einen 2 JahresAboVertrag geschlossen blablabla habe dann dieser extrem seriösen Firma eine Einschreiben mit Rückschein geschickt, unter anderem darum gebeten mir zu beweisen dass man mir mein Rücktrittsrecht schriftlich mitgeteilt hätte, dass ich niemals willentlich einen AboVertrag geschlossen habe, rein hilfsweise kündige auf meine Argumentation ging man nicht nur nicht ein, vielmehr bombandiert man nicht nunmehr mit Drohschreiben, Anzeig Eingehungsbetrug und blablabla - ich kann nur jedem empfehlen auf keinen Fall zu zahlen, es notfalls vor Gericht zu klären |
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06.08.2008, 21:13
Beitrag
#2
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.872 Mitglied seit: 24.05.2004 Mitglieds-Nr.: 872 Betriebssystem: Win 10 64bit Virenscanner: F-Secure Firewall: Win Firewall |
Deine IP übermittelt sich bei jeder Aktion im Internet, da mus Deine E-Mail keine personenbezogenen Daten enthalten. Ob sich da bei solchen mehr oder weniger bekannten Seiten ein Staatsanwalt überhaupt die Mühe macht? Zweifelhaft ist auch ob die sich überhaupt die Mühe machen zur Polizei zu gehen. Soll auch Seiten geben das ist laut Berichten von anderen egal ob man zugestimmt hat oder nicht, Rechnungs Email kommt trotzdem ^^ Auch wenn bei dieser Seite das noch gut ersichtlich ist im Gegensatz zu anderen - gott sei Dank sieht das unter anderem der Verbraucherschutz noch so, das ein Hinweisen auf Kosten nur in den AGBs einer Webseite fragwürdig ist. Der Beitrag wurde von Denny bearbeitet: 06.08.2008, 21:20 |
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06.08.2008, 22:59
Beitrag
#3
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.239 Mitglied seit: 07.09.2006 Wohnort: blup! Mitglieds-Nr.: 5.308 Betriebssystem: Windows 10 Pro Virenscanner: F-Secure Safe Firewall: Router |
@RacingPaul
Angenommen. Ob sich da bei solchen mehr oder weniger bekannten Seiten ein Staatsanwalt überhaupt die Mühe macht? Nur bei begründetem Anfangsverdacht und Strafanzeige. Denn ohne richterlichen Beschluss gibt es keine persönlichen Daten zur IP (nein das ist nicht nur Theorie ). Allerdings kann ich nicht sagen ob das alle Telefongesellschaften so handhaben, Versatel und T-Online aus den Fällen die ich kenne zumindest schon. -------------------- Grüße
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