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29.07.2008, 15:30
Beitrag
#1
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War schon mal da Gruppe: Mitglieder Beiträge: 38 Mitglied seit: 27.07.2006 Mitglieds-Nr.: 5.165 Betriebssystem: Win 8.1 Pro 64 Bit Virenscanner: KIS 2015 Firewall: KIS 2015 |
Hallo zusammen,
vor nicht allzulanger Zeit surfe ich so durchs Netz und suche einen Treiber werde über google auf eine Seite aufmerksam gemacht, besuche diese und klicke um auf die vermeintliche Treiberübersicht zu kommen und gebe eine eMail Adresse ein um weiter kommen zu können nun ja, das hat mich nicht weiter gebracht, der Treiber obwohl über google als Suchergebnis gelisetet war nicht zu finden - nach Ablauf von etwas über 14 Tagen bekam ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von Euro xx, ich hätte einen 2 JahresAboVertrag geschlossen blablabla habe dann dieser extrem seriösen Firma eine Einschreiben mit Rückschein geschickt, unter anderem darum gebeten mir zu beweisen dass man mir mein Rücktrittsrecht schriftlich mitgeteilt hätte, dass ich niemals willentlich einen AboVertrag geschlossen habe, rein hilfsweise kündige auf meine Argumentation ging man nicht nur nicht ein, vielmehr bombandiert man nicht nunmehr mit Drohschreiben, Anzeig Eingehungsbetrug und blablabla - ich kann nur jedem empfehlen auf keinen Fall zu zahlen, es notfalls vor Gericht zu klären |
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06.08.2008, 16:03
Beitrag
#2
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War schon mal da Gruppe: Mitglieder Beiträge: 38 Mitglied seit: 27.07.2006 Mitglieds-Nr.: 5.165 Betriebssystem: Win 8.1 Pro 64 Bit Virenscanner: KIS 2015 Firewall: KIS 2015 |
es geht doch nicht um schlau oder nicht schlau,
es geht darum, dass durch blosses anhaken kein Vertrag geschlosssen werden kann, und die AGBs habe ich mir tatsächlich nicht durchgelesen, weil, ich wollte nur mal reinschauen, in der Überzeugung, dass ein Vertragsabschluss (gegenseitiger Willensentschluss der sich auch und vor allem auch dadurch zum Ausdruck bringt dass man Realdaten eingibt) so niemals zustande kommen kann und dann in Wiederholung, was willste mit dem Geschreibsel von Minderjähringe blablabla, das geht doch an der Sache komplett vorbei, weil die komplette "Argumentationsschiene" nicht auf Recht und Gesetz aufgebaut ist, sondern auf der Angstmache, also mit der Einschüchterung die sogar soweit geht, dass man jemanden mit einer Anzeige wegen Eingehungsbetrug bedroht wissentlich, dass dieser jemand noch nicht einmal ansatzweise eine Leistung in welcher Form auch immer erhalten hat, man noch nicht einmal in der Lage war diese zu geben aber munter in Negierung der Tatsachen mit dem Strafrecht kommt es wäre zu prüfen ob dieser Sachverhalt, der objektiv nachvollziehbar ist, nicht für sich allein den Tatbestand der Nötigung darstellt Der Beitrag wurde von RacingPaul bearbeitet: 06.08.2008, 16:05 |
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06.08.2008, 18:57
Beitrag
#3
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.239 Mitglied seit: 07.09.2006 Wohnort: blup! Mitglieds-Nr.: 5.308 Betriebssystem: Windows 10 Pro Virenscanner: F-Secure Safe Firewall: Router |
was willste mit dem Geschreibsel von Minderjähringe blablabla, Auf Postings von anderen Usern antworten fals es Dir entgangen ist. Außerdem könntest Du an Deinem Tonfall arbeiten. Wenn Du meinst alles zu wissen kannst Du Dich ja beruihgt zurücklehnen, gell. Ich prüfe hier garantiert gar nichts mehr. EOD. -------------------- Grüße
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