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Beitrag
#1
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![]() AV-Tester ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Virenexperten Beiträge: 1.544 Mitglied seit: 05.06.2003 Wohnort: Innsbruck Mitglieds-Nr.: 99 Betriebssystem: Windows 10 Virenscanner: --- Firewall: --- ![]() |
Auf Sat1 bei den Abzockern wurde ein Hardwarekeylogger präsentiert der in einer Tastatur präpariert wurde und die Tastaturanschläge per funk weiterleitete. diese art von hardwarekeylogger kenne ich noch nicht und hätte ich gerne - wo krieg ich mehr informationen darüber?
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Beitrag
#2
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![]() Gehört zum Inventar ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.694 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 13 Betriebssystem: win2k, XP, Vista Virenscanner: keinen Firewall: keine ![]() |
Catweazle, stell Dir mal vor, Du findest was, was dann?
Lies mal hier: Gefundene Wanzen nicht verkaufen! ZITAT Wer vom BKA wegen Terrorismusverdacht verwanzt wurde, sollte gefundene Abhörgeräte tunlichst nicht verkaufen, auch nicht für wohltätige Zwecke. Es könnte sein, dass man anschließend wegen Hehlerei verklagt wird. Die Frage wäre auch: wenn jemand nun einen Hardwarekeylogger vom BKA verpaßt gekriegt hat, wäre die Entfernung nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt und würde dann bestraft werden? Wenn es jetzt noch nicht paßt, dann besteht da noch Handlungsbedarf, seid sicher. ![]() ZITAT Widerstand gegen die Staatsgewalt, zusammenfassende Bezeichnung für die Strafbestimmungen im StGB, die Widerstand gegen bestimmte Maßnahmen der öffentlichen Gewalt unter Strafe stellen. Dazu gehören öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Gefangenenbefreiung, Meuterei von Gefangenen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Die letztgenannte Vorschrift bedroht Personen, die einem Vollstreckungsbeamten (z. B. Polizist, Gerichtsvollzieher) in der rechtmäßigen Amtsausübung durch Gewalt oder Drohung Widerstand leisten oder gegen ihn einen tätlichen Angriff verüben, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 113 StGB). – Meyers Lexikon online -------------------- ![]() Lust auf Telefonsex? Unbeschwert nur hier. Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden. (Kettcar) |
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Beitrag
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![]() Salmei, Dalmei, Adonei ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 4.871 Mitglied seit: 28.05.2003 Mitglieds-Nr.: 95 ![]() |
Catweazle, stell Dir mal vor, Du findest was, was dann? Lies mal hier: Gefundene Wanzen nicht verkaufen! Die Frage wäre auch: wenn jemand nun einen Hardwarekeylogger vom BKA verpaßt gekriegt hat, wäre die Entfernung nicht Widerstand gegen die Staatsgewalt und würde dann bestraft werden? Wenn es jetzt noch nicht paßt, dann besteht da noch Handlungsbedarf, seid sicher. ![]() Meyers Lexikon online Heike, es ging mir um dem Wanzenfinder an sich... Catweazle -------------------- Ich habe keine Homepage, wers nicht glaubt:
http://catweazle.hat-gar-keine-homepage.de/ Spend most of my time in a state of Dementa wondering where I am. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.06.2024, 00:33 |