Überwachung in Deutschland - Politik / Schäuble / Internet |
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21.05.2007, 11:00
Beitrag
#1
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.694 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 13 Betriebssystem: win2k, XP, Vista Virenscanner: keinen Firewall: keine |
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seht Euch mal die Videos an, sind gut gemacht. Soll man nun weinen oder lachen? eher das 1. -------------------- Lust auf Telefonsex? Unbeschwert nur hier. Es ist besser für das, was man ist, gehasst, als für das, was man nicht ist, geliebt zu werden. (Kettcar) |
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Gast_Scrapie_* |
04.10.2007, 13:03
Beitrag
#2
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Gäste |
Hi
Gutachter bezweifeln Durchführbarkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen (Quelle: heise.de) ZITAT Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes hat das Gericht mehrere Gutachter mit einer Stellungnahme zur Online-Durchsuchung beauftragt. Als "sachkundige Auskunftspersonen" gaben Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, TU Dresden, Prof. Dr. Felix Freiling, Universität Mannheim, Prof. Dr. Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Freiburg, Dirk Fox von der Secorvo Security Consulting in Karlsruhe und Andreas Bogk vom Chaos Computer Club in der letzten Woche ihre Einschätzungen zur Online-Durchsuchung ab ZITAT Allen vorliegenden Gutachten ist gemein, dass erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit einer heimlichen Online-Durchsuchung angemeldet werden, bei der nach Analyse des Zielsystems dort vorhandene Sicherheitslücken gezielt ausgenutzt werden. ZITAT So kritisch die Online-Durchsuchung auch gesehen wird, so erkennen die Gutachter doch das berechtigte Interesse der Behörden an, Rechner von verdächtigen Personen zu überwachen. Eine genehmigte Online-Durchsuchung sollte daher als "physischer Zugriff auf das Endgerät" erfolgen, wobei es über den Zugriff unterschiedliche Ansichten gibt. Das "traditionelle, robuste Agentenhandwerk" der Remote Forensic Software wird von den Gutachtern als die richtige Methode angesehen. Scrapie |
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