Rokop Security

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> Das BSI und der § 202c, Hacker im Beamtenfrack?
klaus_ue
Beitrag 17.09.2007, 17:18
Beitrag #1



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ZITAT(Tecchannel)
Der verschärfte “Hackerparagraf” § 202c StGB ist seit dem 11. August in Kraft. Neben Hackern sind auch Sicherheitsexperten, Webseitenbetreiber und Hersteller betroffen. Doch das Gesetz macht auch vor staatlichen Einrichtungen wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht Halt. Und dort empfiehlt und vertreibt man möglicherweise jetzt fragwürdige Tools...

Zum Artikel geht es hier.
Man beachte die Strafanzeige gegen unbekannt bzw. gegen das BSI.

Anmerkung: Rios war hier schneller, sorry

Der Beitrag wurde von klaus_ue bearbeitet: 17.09.2007, 17:46


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klaus_ue



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Voyager
Beitrag 17.09.2007, 18:07
Beitrag #2



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Das Mißbrauchspotential solcher eindeutigen Tools ist höher und das Potential wird auch hauptsächlich dafür genutzt.


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Der Beitrag wurde von Unbekannt bearbeitet: Morgen, 06:00
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"Irgendwelche Politiker mögen irgendwann mal einen cleveren Gedanken haben, aber in der Regel plappern sie nur die Agenda der Lobbyisten nach."
Lobbyismus für Dummies : http://www.youtube.com/watch?v=P_QVyOGnIrI
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Manu
Beitrag 17.09.2007, 18:12
Beitrag #3



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ZITAT(bond7 @ 17.09.2007, 19:06) *
Das Mißbrauchspotential solcher eindeutigen Tools ist höher und das Potential wird auch hauptsächlich dafür genutzt.

Mag sein, oder eben auch nicht. Mit solchen Tools (bzw. mit den dahintersteckenden Algorithmen) können (und werden!) Schwachstellen in Verschlüsselungs- und Hashalgorithmen aufgedeckt, was Gegenstand aktueller Forschungsarbeiten vieler Forschungseinrichtungen ist. Ist Forschen auf diesem Gebiet nun auch illegal? Oder muss es abgebrochen werden, weil die Tools, die die Forschung unterstützen, plötzlich als illegal deklariert werden?


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