Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung |
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Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung |
Gast_skep_* |
27.08.2007, 20:10
Beitrag
#1
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Gäste |
Von netzpolitik.org:
ZITAT Von einer anonymen Quellen wurden uns heute zwei interessante und bisher nicht öffentlich-zugängliche Dokumente zugespielt, die wir den interessierten Lesern nicht vorenthalten wollen: mehr hier: http://netzpolitik.org/2007/bundesinnenmin...e-durchsuchung/Das Bundesjustizministerium hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird. Die SPD-Fraktion hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird. Erste interessante Auswertungen gibts u.a. hier: http://blog.fefe.de/?ts=b82dc613 http://blog.kairaven.de/archives/1306-Die-...an-das-BMJ.html Natürlich sollten diese beiden Dokumente noch unter Vorbehalt betrachtet werden, da die Echtheit nicht 100% gewährleistet werden kann.. |
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Gast_Scrapie_* |
02.09.2007, 22:21
Beitrag
#2
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Gäste |
Hi
Naja und zur Not schreibt der böse Terrorist die Bombenbauanleitung und Pläne halt in Bilddateien und nennt sie "Hochzeitsbilder", "Kindergeburtstag", "MeinLetzterWille" und "IchNacktInDerOstsee" und schon darf der BND nicht nachsehen, da es "den Kernbereich der Privatsphäre verletzten" würde. Das zusammen mit Brain v0.1, PGP, Virtual PC, Live Boot CD's, TrueCrypt, Acronis Image, getrennte PC's für Internet und Offlinearbeiten, Windows 3.11, AES-geschützter Archive, Dokumenten in Altostgotisch, Brieftauben, öffentlicher Bilbiothekenrechner, schlecht gesicherter Firmen-WLANS, ... bringt mich zu dem Schluss: "Hört sich cool an so ne Möglichkeit zu haben, nützt zwar rein garnix aber wer weiß wie man's mal braucht und ist immerhin mal wieder ein Stück wegerodiert vom Grundgesetz; oder Herr Innenminister?". "Alla gud, dringe me oiner!" Weiß jemand, wann denn endlich Internetanschlüsse an Verdächtige verschenkt werden, damit die Onlineüberwachung auch gewährleistet ist? Scrapie |
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