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Gast_Joerg_* |
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Beitrag
#1
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Hier wird derzeit über die "Organspendeshow" aus den Niederlande diskutiert. Anlass genug, hier mal nachzufragen, wer einen Organspendeausweis besitzt und wer nicht - völlig anonym (nein, es wird nicht mitgeloggt, wer welche Antwort gewählt hat). Wer will, kann natürlich eine Begründung dazuschreiben
![]() Ich habe übrigens "Ja" gewählt. |
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Beitrag
#2
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![]() Emergency Room Admin ![]() Gruppe: Administratoren Beiträge: 1.788 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Peine Mitglieds-Nr.: 8 Betriebssystem: Mac OS X/WIN XP/WIN Vista Virenscanner: KAV ![]() |
Die Entscheidung ist richtig! Ähnliches hat es schon häufiger gegeben und ist inzwischen höchstrichterlich geklärt.
Anzumerken ist aber auch, dass diese Eltern meist nicht einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, sondern Mitglieder irgendwelcher obskurer Religionen bzw. Sekten sind. -------------------- Greetz Gorgo
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Gast_Jens1962_* |
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Beitrag
#3
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Gäste ![]() |
ZITAT(Gorgo @ 11.06.2007, 08:45) [snapback]202141[/snapback] Die Entscheidung ist richtig! Ähnliches hat es schon häufiger gegeben und ist inzwischen höchstrichterlich geklärt. Ein wertungsfreier Einwurf: Nur weil etwas höchstrichterlich geklärt ist, muß es noch lange nicht richtig sein. Ein Richter muß auf der Grundlage geltender Gesetze entscheiden. Ob das Gesetz vom Standpunkt eines normalen und logisch denkenden Menschen her richtig oder falsch ist, darf ihn dabei nicht interessieren. ZITAT Anzumerken ist aber auch, dass diese Eltern meist nicht einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, sondern Mitglieder irgendwelcher obskurer Religionen bzw. Sekten sind. Wenn es in Deutschland Religionsfreiheit und eine Trennung von Staat und Kirche geben würde, dann dürfte sich der Staat gar nicht das Recht herausnehmen, daß er festlegt, was eine Religionsgemeinschaft ausmacht.Aus christlicher Sicht gibt es die kürzeste mir bekannte Sektendefinition: Überall, wo mehr verlangt wird als der Glaube an Jesus Christus, handelt es sich um eine Sekte. Zum Glauben gehört natürlich auch, daß man die entsprechenden Regeln einhält und die Definition wird nicht gern gehört, da auch die beiden großen Kirchen darunter fallen - es ändert aber nichts am Wahrheitsgehalt. Zur Frage: In diesem Fall hat der Staat wohl eingreifen müssen, da hier ziemlich offensichtlich die Fürsorgepflicht verletzt wurde. Leider war das Eingreifen mehr als halbherzig, wer schützt das Kind vor weiteren Fürsorgepflichtsverletzungen? Wenn die Eltern einer Sekte angehören: Garantiert der Staat dafür, daß die Eltern das Kind weiterhin vollständig annehmen? Kann der Staat das Kind davor schützen, daß es in Zukunft nicht seelisch mißhandelt wird, weil es nicht mehr vollständig ist? Wer ist verantwortlich, wenn dieses Kind in späteren Jahren Selbstmord begeht, weil es den "Fremdkörper" in seinem Körper nicht mehr ertragen kann? Sooooo einfach wie ein Richterspruch oder eine andere verbeamtete Entscheidung ist das Leben nicht. Gruß Jens |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.07.2025, 13:13 |