Wird Rokop-Security bald geschlossen?, neues Telemediengesetz heute im Bundestollhaus |
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Wird Rokop-Security bald geschlossen?, neues Telemediengesetz heute im Bundestollhaus |
18.01.2007, 10:07
Beitrag
#1
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Wohnt schon fast hier Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.230 Mitglied seit: 29.12.2003 Mitglieds-Nr.: 295 Betriebssystem: LinuxMint Virenscanner: Virenscanner? Was'n das? |
Man lese sich mal das hier durch und lasse es langsam auf der Zunge zergehen ^99
Wenn hier dann noch einer was unrichtiges postet, wirds teuer, wenn nicht sogar am Ende der Strang droht (naja, ein ganz wenig ist das übertrieben). Evtl. befindet sich dieses Posting jetzt auf einer journalistischen Webseite mit den gleichen Rechten und Pflichten, wie sie halt für Journalisten gelten. Und unsere Daten müssen wohl pingelig hinterlegt werden, denn sobald das Gesetz in dieser Form gültig ist, darf fast jeder Hinz und Kunz auf die herausgabe drängen. Wohl dem, der hier nicht irgendwas verbotenes gebeichtet hat. Zu diesem ganzen groben Unfug kommen dann noch die anderen Segnungen, die uns im Kampf gegen Unwissen, Intoleranz, Lernresistenz und Macht-/Geldbesennenheit der Landesfürsten sind gerade am Siegen. Willkommen im Mittelalter. Ich möchte auswandern - evtl. polit. Asyl beantragen. Hat jemand außerhalb der EU einen gut bezahlten Arbeitsplatz für mich? Es müßte aber ein Land sein, wo Firmen und Politiker noch das nötige Augenmaß haben und die Bürger in einer freiheitlichen Gesellschaftsform leben können und ohne das man hinter jeder Litfaßsäule einen Schlapphut vermuten muss. mfg StormRider, vermutlich bald ein geächteter im Datawood Forrest |
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Gast_skep_* |
18.01.2007, 12:26
Beitrag
#2
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Alles wird laut der (un)informierten Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner:
ZITAT Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt. Ein Kommentar dazu auf: Union kommentiert Telemediengesetz, Stichwort: Spambots, von denen die CDU/CSU scheinbar noch nie was gehoert hat..
Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 18.01.2007, 12:27 |
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