![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() |
Gast_skep_* |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
Gäste ![]() |
QUOTE Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026Viel Spaß... |
|
|
![]() |
Gast_Jens1962_* |
![]()
Beitrag
#2
|
Gäste ![]() |
Die Urteilsbegründung mal etwas frei übertragen würde bedeuten, wenn ich das Auto einer Mietfirma zu einer Straftat benutze (z.B. ein Ba-ba-ba-banküberfall), dann ist der Vermieter haftbar, weil er sich ja als Beifahrer ins Auto hätte setzen können... Deutschland, deine Richter.
![]() Ich hol schon ma den Geigenkasten ![]() Jens |
|
|
![]() ![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025, 15:22 |