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> Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar, Hamburger Landgericht
Gast_skep_*
Beitrag 14.04.2006, 13:56
Beitrag #1






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QUOTE
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

Viel Spaß...
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Gast_Jens1962_*
Beitrag 14.04.2006, 15:03
Beitrag #2






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Die Urteilsbegründung mal etwas frei übertragen würde bedeuten, wenn ich das Auto einer Mietfirma zu einer Straftat benutze (z.B. ein Ba-ba-ba-banküberfall), dann ist der Vermieter haftbar, weil er sich ja als Beifahrer ins Auto hätte setzen können... Deutschland, deine Richter. stirnklatsch.gif

Ich hol schon ma den Geigenkasten ciao.gif

Jens
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