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| Gast_skep_* |
14.04.2006, 13:56
Beitrag
#1
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Gäste |
QUOTE Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026Viel Spaß... |
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| Gast_Jens1962_* |
14.04.2006, 15:03
Beitrag
#2
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Gäste |
Die Urteilsbegründung mal etwas frei übertragen würde bedeuten, wenn ich das Auto einer Mietfirma zu einer Straftat benutze (z.B. ein Ba-ba-ba-banküberfall), dann ist der Vermieter haftbar, weil er sich ja als Beifahrer ins Auto hätte setzen können... Deutschland, deine Richter.
Ich hol schon ma den Geigenkasten Jens |
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skep Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar 14.04.2006, 13:56
rock also auf die schnelle...es handelt sich hierbei um... 14.04.2006, 14:07
skep QUOTE(rock @ 14.04.2006, 15:06)also kann man ... 14.04.2006, 14:09
skep Die Urteilsbegruednung ist hier online verfuegbar:... 14.04.2006, 14:24![]() ![]() |
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