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Gast_skep_* |
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Beitrag
#1
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QUOTE Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026Viel Spaß... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025, 15:20 |