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Gast_skep_* |
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Beitrag
#1
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QUOTE Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026Viel Spaß... |
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Gast_rock_* |
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Beitrag
#2
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Gäste ![]() |
also auf die schnelle...es handelt sich hierbei um diesen fall, oder wegen einen solchen fall:
Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'". also kann man nicht von jedem forumbetreiber sagen er hat eine gefährliche einrichtung... es gibt ja auch foren wo man über zuckermelonenrezepte plaudert oder blaue kniestrümpfe... ![]() ![]() |
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Gast_skep_* |
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Beitrag
#3
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Gäste ![]() |
QUOTE(rock @ 14.04.2006, 15:06) also kann man nicht von jedem forumbetreiber sagen er hat eine gefährliche einrichtung... Und wenn ich dort ein Posting verfasse mit dem gleiche Inhalt wie oben beschrieben und der dortige Forenadmin dies erst nach 1 Tag bemerkt, kann er in der Zwishcenzeit haftbar gemacht werden. Das ist doch pervers...es gibt ja auch foren wo man über zuckermelonenrezepte plaudert oder blaue kniestrümpfe... ![]() |
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Gast_skep_* |
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Beitrag
#4
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Gäste ![]() |
Die Urteilsbegruednung ist hier online verfuegbar:
http://www.r-archiv.de/article2379.html Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 14.04.2006, 14:25 |
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Gast_Jens1962_* |
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Beitrag
#5
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Gäste ![]() |
Die Urteilsbegründung mal etwas frei übertragen würde bedeuten, wenn ich das Auto einer Mietfirma zu einer Straftat benutze (z.B. ein Ba-ba-ba-banküberfall), dann ist der Vermieter haftbar, weil er sich ja als Beifahrer ins Auto hätte setzen können... Deutschland, deine Richter.
![]() Ich hol schon ma den Geigenkasten ![]() Jens |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025, 11:47 |