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Rokop Security _ Schnuddelecke _ Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom

Geschrieben von: JFK 18.08.2003, 13:46

Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß zu kündigen.
Der Kunde hatte sich geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluß zu akzeptieren, die den mehr als 3,6 Millionen DSL-Kunden der Telekom im Juli auf der Telefonrechnung mitgeteilt wurde. huh.gif

http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~EA6E0D3D5525148A68090F3A7FE5F3E64~ATpl~Ecommon~Scontent.html

JFK

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